Sänger Lars Besa sieht in einer Hausdurchsuchung den "Höhepunkt staatlicher Repression, die seit der Neugründung der Gruppe im Jahre 2001 wieder ständig zunimmt."

Leutenbach (joga) - Am Mittwoch vergangener Woche verschafften sich sieben Polizeibeamte auf richterliche Anweisung Zugang zu den Leutenbacher Büro- und Privaträumen von Lars Besa, Sänger der süddeutschen Punkband Normahl. Ziel dieser frühmorgens um 6.00 Uhr durchgeführten Aktion war es laut Beschlusses des Amtsgerichts Waiblingen, Informationen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Sängers zu beschaffen.

Begründung für die Polizeiaktion im Morgengrauen: Richter Werner Dietz hatte eine von Besa abgegebene Vermögensauskunft in Zweifel gezogen. Beschlagnahmt wurden neben privaten Unterlagen vor allem Buchhaltungsunterlagen der Gruppe Normahl sowie Gastspielverträge, die laut Besa jederzeit auch so einsehbar gewesen wären.

Doch "der Richter", so Lars Besa auf Anfrage von LAUT, "glaubt mir überhaupt nichts! Dabei geht es letztlich um eine Lappalie in Höhe von vielleicht 80 oder 90 Tagessätzen". Anlass für die in "Gestapo-Manier" durchgeführte Aktion ist ein Gerichtstermin am 2. Juni, bei dem gegen Besa wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verhandelt wird. Weil sich ein Beamter bei der Auseinandersetzung mit Besa an der Hand verletzt haben will, ist auch Körperverletzung ein möglicher Verhandlungspunkt.

Zu der Auseinandersetzung sei es bei einer routinemäßigen Alkoholkontrolle gekommen, so Besa. Dabei habe er sich an das Auto stellen müssen und sei dann von hinten von den Polizisten auf den Kopf geschlagen worden. Allenfalls bei dieser Aktion könne der Beamte sich verletzt haben.

Nun will Besas Anwalt, Rechtsanwalt Dr. Ulmschneider aus Stuttgart, gegen Dietz Dienstaufsichtbeschwerde einlegen und ihn wegen Befangenheit ablehnen: "Diese willkürliche Anordnung ist grob unverhältnismäßig und völlig ungeeignet, da mein Mandant bereits alle Angaben zu seinen Einkünften gemacht hat. Er wäre im übrigen jederzeit zu weiteren freiwilligen Auskünften bereit gewesen, wenn das Gericht diesen Wunsch nur geäußert hätte".

Der Richter habe übrigens bereits 1999 für negative Schlagzeilen gesorgt: Seine umstrittene Prozessführung in einer Verkehrsrechtssache gegen den dunkelhäutigen VfB-Fußballspieler Pablo Thiam habe die Waiblinger Kreiszeitung damals spekulieren lassen: "... war's das Tempo oder die Hautfarbe?"

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