Wenn sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Ende eines Gerichtsverfahrens einig sind, klingt das nach einer guten Sache. Eigentlich. Man könnte auf den Gedanken kommen, mit der Urteilsverkündung sei die Angelegenheit erledigt, die Akte geschlossen.

Schwesta Ewa, so befand das zuständige Landgericht …

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