In den Rechtsstreit über Wolfsheim kommt Bewegung. Markus Reinhardt hat gegenüber seinem Ex-Sänger Peter Heppner einstweilige Verfügung erlassen.
Hamburg (thk) - Laut einer Pressemitteilung von Markus Reinhardts Rechtsanwalt hat das zuständige Landgericht Hamburg Peter Heppner untersagt, öffentlich zu verbreiten, dass Reinhardt seit vier Jahren im Urlaub oder nach Griechenland ausgewandert sei und dort "sicher ziemlich gut" lebe. Per einstweiliger Verfügung darf Heppner darüber hinaus nicht mehr behaupten, Reinhardt habe ihm gesagt, dass der Sänger auf eigene Faust ein neues Wolfsheim-Album aufnehmen solle.
Vorsätzliche Vernachlässigung?
Seit Januar 2008 versucht Reinhardt vor Gericht durchzusetzen, dass Heppner aus der Wolfsheim GbR ausgeschlossen wird, weil er das gemeinsame Projekt Wolfsheim aufgrund seiner Soloaktivitäten vernachlässige. In diesem Punkt liegt die Entscheidung nun beim Hanseatischen Oberlandesgericht.
"Heppner verbreitet ungeniert sein Soloalbum"
"Misslich an der eingetreten Situation ist, dass Peter Heppner sein Soloalbum ungeniert verbreitet und dazu Interviews gibt, während ich mit dem von mir seinerzeit ins Leben gerufenen Projekt Wolfsheim bis auf Weiteres auf Eis gelegt bin, da ich zunächst die Auseinandersetzung mit Peter Heppner abschließen muss", teilt Reinhardt mit.
Reinhardt will insbesondere rechtliche Klarheit darüber haben, ob er seine musikalischen Visionen auch ohne Heppner weiterhin unter dem Namen Wolfsheim verwirklichen darf. "Nachdem Peter Heppner es vorgezogen hat, seine Songideen solo umzusetzen, obgleich er verpflichtet gewesen wäre, diese Wolfsheim und damit mir ebenso anzubieten, wie ich meine Songideen und Layouts vor drei Jahren Peter Heppner angeboten habe, muss ich wohl abwarten, wie das gerichtliche Verfahren endet", so Reinhardt zum Stand der Dinge.