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Weil er einen Jodel-Ausschnitt bei TV Total nicht ordentlich parodiert hatte, muss Stefan Raab Lizenzgebühren dafür zahlen. Auch die Verwendung von anderen Schnipseln wird damit schwieriger.
Karlsruhe (loc) - Stefan Raab muss sich in Zukunft intensiver mit den von ihm verwendeten TV-Schnipseln auseinandersetzen. Der Hessische Rundfunk hatte geklagt, weil Raab eine Szene aus der Sendung "Landparty in Hüttenberg" gezeigt hatte, bei der ein Moderator eine verwirrte Frau vergeblich zum "Spontan-Jodeln" animieren wollte.
Der HR forderte daraufhin Lizenzgebühren von Raab bzw. seiner Produktionsfirma Brainpool. In letzter Instanz entschied der Bundesgerichtshof, dass Raab diese auch zahlen müsse.
Die Begründung: Raab habe den Ausschnitt nur an- und abmoderiert und ansonsten fast unverändert gezeigt. Um das Material verwenden zu können, muss er sich zumindest ein bisschen drüber lustig machen und das Original parodieren oder karikieren.
Die Richter konnten aber "keine komischen Elemente" in seinen Kommentaren erkennen. Somit wurde in TV Total kein "selbstständiges Werk" geschaffen.
Es könnte teuer werden für Raab, denn das Urteil ist auch für andere Sender interessant. Für den Jodel-Schnipsel musste Brainpool knapp 1.300 Euro Lizenzgebühren zahlen - theoretisch könnte jeder Fernsehsender für jeden Ausschnitt Geld fordern, den der ehemalige Metzger nicht ordentlich verwurstet.

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