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Der skandalträchtige DSDS-Sieger zieht seinen Einspruch gegen die Verurteilung wegen Körperverletzung und Beleidigung zurück. Um einem öffentlichen Prozess zu entgehen, zahlt er ein Bußgeld in Höhe von 56.000 Euro.
Berlin (tol) - "Ich muss jetzt über Leichen gehen", hatte DSDS-Gewinner und Bohlen-Liebling Mark Medlock Mitte 2007 verkündet. Für seine Karriere sei er bereit, viele Opfer in Kauf zu nehmen. Dass ein wahrer Dammbruch an Skandalen (Kokain-Missbrauch, Fanbeschimpfungen, Gewalt, sexuelle Nötigung, Sachbeschädigung) folgen sollte, wird damals keiner geahnt haben.
Ein Musterbeispiel in Sachen Eskalation bot Medlock auch im November 2007, als er einen Gast in einer Berliner Sauna schlug und mit einem Bierglas traktierte. Gegen die resultierende Verurteilung im vergangenen November wegen Körperverletzung - der Strafbefehl sieht 140 Tagessätze zu je 400 Euro vor - legte Medlock zunächst Einspruch ein. Jetzt zog er das Veto zurück.
Der Sänger aus Offenbach bezahlt somit die Geldstrafe in Höhe von 56.000 Euro. Damit entgeht er einem öffentlichen Prozess und drohenden Gefängnisaufenthalt. Vermutlich ist dies jedoch nicht das Ende der Geschichte. Medlock muss nun mit einer zivilrechtlichen Klage des Opfers rechnen.


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