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2007 durfte man für Radioheads "In Rainbows" zahlen, so viel man wollte. Jetzt werden User, die das Album gratis ins Netz stellen, belangt.
Internet (anu) - Innovation sieht anders aus: Blogger, die Radioheads Album "In Rainbows" im Netz zum kostenlosen Download anbieten, geraten ins Visier der Recording Industry Association Of America (RIAA) und der International Federation Of The Phonographic Industry (IFPI).
Schluss mit der Fanfreiheit
Drei Jahre zuvor stellten Radiohead ihr Werk ins Internet. Nach dem Motto "Zahlt, was ihr wollt" konnten User, die eine digitale Kopie der Platte erstanden, den Preis dafür selbst wählen - oder auch gar nichts dafür bezahlen. Doch jetzt ist Schluss mit so viel Fanfreiheit.
Wie der Blog Torrentfreak berichtet, baten RIAA und IFPI Google, die Accounts der Blogger, die das Album zum freien Herunterladen offerieren, zu sperren. In einem Brief der RIAA an Google, der dem Onlineprojekt Chilling Effects vorliegt, heißt es, der kostenlose Download der Aufnahmen sei nicht autorisiert worden.
Kreative Selbstvermarktung
2007 vermarktete Radiohead das Album einige Zeit selbst über die eigene Webseite und machte damit Majors wie EMI, bei denen sie zuvor gesignt waren, einen Strich durch die Rechnung - nur, um anschließend dann doch Verträge mit traditionellen Labels wie Warner und Sony abzuschließen und "In Rainbows" in physischer Form als LP zu veröffentlichen.
Letztes Jahr gründete die Oxforder Band dann die Featured Artists Coalition (FAC), die darauf abzielt, Künstlern mehr Kontrolle über ihr eigenes Schaffen zuzusichern. Mittlerweile haben sich Robbie Williams, KT Tunstall, Travis, Kate Nash und andere Musiker der Vereinigung angeschlossen.
Fan-Jagd ist keine Lösung
Der Verband will verhindern, dass Labels, die durch Interessengemeinschaften wie die RIAA und die IFPI repräsentiert werden, ihre Antipiraterie-Kampagnen durchsetzen, ohne ihre Künstler vorher zu konsultieren. Die Fans zu verfolgen, könne nicht die Lösung der Probleme in der Musikindustrie darstellen, so die FAC.
Angesichts dieser Bemühungen Radioheads ist es umso überraschender, dass nun Blogger verfolgt werden, die das ursprünglich für einen beliebigen Preis angebotene Album kostenlos ins Netz stellen.
Zweifelhaft bleibt auch, ob die Abmahnungen durch die RIAA und IFPI überhaupt legitim sind: Die Rechte an der Download-Version des Albums halten Radiohead selbst, lediglich das Copyright der physischen Tonträger steht den Labels zu. Die Band hat sich jedoch bisher zu dem Vorgehen nicht geäußert.
ich finde aber irgendwie auch, dass man 2010 nicht mehr ganz so wahnwitzig überrascht sein dürfte, wenn man abgemahnt wird, weil man fremde musik zum download anbietet. ganz egal, ob, wie und wo das vorher von der band kostenlos getan wurde ...
Jetzt wird es ganz ulkig. Im Groben bedeutet der letzte Satz, dass ein rechtlich entscheidender Unterschied zwischen den Downloadfiles von 2007 oder selbsterstellten Dateien. Irgendwie eine lustige Vorstellung, da dass Reslutat doch das gleiche ist. Und wer findet da die Unterschiede.
Ansonsten war der Download ja nur auf eine bestimmte Zeit beschränkt, wer da zu spät kommt, den bestraft das Leben. Darin seh ich dann doch wieder eine gewisse Logik - so in der Richtung "Die erste Ladung Bananen bekommt ihr umsonst (bzw. zu einem ausgesuchten Preis), aber dann müsst ihr dafür zahlen."
@SillyWalk: radiohead haben einzelne aufnahmen verschenkt, nicht die lizenz selber kopien davon zu vertreiben. das recht zur vervielfältigung besitzt immer noch die band.
nur weil du eine cd geschenkt bekommst heißt ja noch lange nicht dass du sie für jedermann kopieren darfst.
radiohead sind ja mittlerweile groß genug um sich ihre albumproduktion selbst zu finanzieren, also gehören ihnen auch die aufnahmen. die lizenzieren sie dann exklusiv an ein label, das dann vertrieb und promotion übernimmt, aber sonst wenig einfluss auf das produkt hat.
siehe auch http://bit.ly/c9S9Zh
hmm, afaik konnte man die dinger zwar online kostenlos ziehen, waren dafür aber nur in 128k mp3 encoded. darum waren sie kostenlos.
wer mehr haben wollte, der durfte zahlen was er wollte. aber es war nicht mehr kostenlos. ich glaube mich zu erinnern dort auch ein unterstes limit gesehen zu haben. das war 1$ oder so.
die blogger werden wohl kaum die 128k-low-quality hosten. und darin liegt die ursache der abmahnungen, denke ich.
bei trent hingegen stehen die letzten beiden alben unter einer creative commons lizenz. weitergabe ist unter bestimmten bedingungen erlaubt. ein album steht in mehreren formaten kostenlos in HQ bereit. und das andere im MP3 format in HQ. Physische kosten.
höre radiohead ab und an ganz gern. machten aber mit ihrer idee schon von vornherein einen kalkulierten geldmelkeneindruck auf mich. die platte ging halt weg wie warme semmel. so etwas kann man dann uU auch vorab schon ahnen.
und jetzt fordern sie eben ihr recht ein. -.-
n8
160kbps waren es, aber ich sehe auch darin den entscheidenden Unterschied zwischen der Blogger-Version und der Downloadversion. 160 sind ja im Nachhinein eigentlich viel zu wenig dafür dass die Rezensionen bereits zum Downloadzeitpunkt und nicht zur CD-Veröffentlichung stattfanden, vor allem weil es ja das Gegenteil eines Lo-Fi Albums ist. Und zu dem Zeitpunkt als sich das Album an die Spitzen so vieler Jahreslisten schummelte hatten nach wie vor ein Großteil aller Hörer nur einen qualitativ ziemlich schwachen, und oft trotzdem bezahlten "Leak".
Im Nachhinein mutet das alles nach sehr cleverer Vermarktung (durch die viele gleich zweimal für ein Album bezahlt haben) an anstatt wirklichem Engagement in die Richtung, wie sie etwa bei Trent Reznor vorhanden ist oder bei hunderten "kleineren" Künstlern die ihre Alben gratis zur Verfügung stellen, von denen man aber nie etwas in solchen Berichten liest...
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