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Dieter Bohlen und RTL üben eine "desorientierende Wirkung" auf Kinder aus, befindet zumindest die Kommission für Jugendmedienschutz. Anlass des Rüffels: eine Pinkel-Affäre.
München (ebi) - Der gerichtlich festgestellte "Künstler" Dieter Bohlen und seine TV-Plattform RTL sorgen wieder für Unmut: Die Kommission für Jugendmedienschutz rügt die erste Folge der aktuellen und siebten Staffel von "Deutschland sucht den Superstar".
Warum? "Wir hatten schon viel. Aber dass sich jemand in die Hose pinkelt, noch nicht." Diesen Satz richtete Bohlen, der mittlerweile für jedes "Scheiße" in der Show einen Euro ins Schweinderl werfen muss, an den Kandidaten Marcel, der mit feuchtem Fleck an der Hose angetreten war.
Keine Kontrolle der Körperfunktionen?
Dies verstoße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und sei "herabwertend", hieß es gestern in München. Durch die Inszenierung sei der Eindruck erweckt worden, der DSDS-Bewerber könne seine Körperfunktionen nicht kontrollieren.
Zudem ziele die Show insgesamt darauf ab, Kandidaten vor einem Millionenpublikum lächerlich zu machen. Bei Kindern könne diese Art der Darstellung eine "desorientierende Wirkung" ausüben. Ein Bußgeld droht RTL trotzdem nicht, da die Folge zuvor die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) passiert hatte.
Rechtfertigung in der Bildzeitung
Marcel hatte sich anschließend in der Bildzeitung erklärt: "Der Fleck war schon auf der Hose, als ich in den Raum kam. Ich war vorher auf dem Klo, habe nicht richtig abgeschüttelt. Die haben dann nur so getan, als sei es plötzlich passiert". Sein Vater hatte zudem angekündigt, Bohlen und RTL verklagen zu wollen.





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