Nachdem das Landgericht Hamburg Bushido wegen Urheberrechtsverletzung verurteilt hat, heißt es bei den Verantwortlichen: Volle Deckung!

Hamburg (msd) - Einen Tag nach dem spektakulären Urteil, mit dem das Landgericht Hamburg dem Rapper Bushido praktisch die Urheberrechte an seinen Songs entzogen hat, scheinen die Betroffenen in eine Art Schockstarre verfallen zu sein. Des Rappers Webseite tut so, als sei nix gewesen, Anfragen bei Label und Vertrieb bleiben unbeantwortet.

Nicht dass die Begründung für das Urteil überraschen würde. Die frappanten Gemeinsamkeiten zwischen den Songs von Dark Sanctuary und Bushido kann jeder hören, der Ohren hat.

Überraschend an der gestrigen Gerichtsentscheidung ist vor allem, dass es Bushido bzw. seinen Anwälten nicht gelungen ist, das Urteil - wie in früheren Fällen auch - mit einem Vergleich abzuwenden, koste es, was es wolle. Zumal zumindest derzeit nicht ersichtlich ist, warum die von Bushido angestrebte Berufungsverhandlung ein anderes Ergebnis erbringen sollte.

Bushido vs Dark Sanctuary - der direkte Vergleich

Die finanziellen Folgen für Bushido und seinen Vertrieb Universal sind derzeit kaum abzuschätzen. Sobald alle Einkünfte aus den inkriminierten Tracks offen gelegt sind, muss das Gericht entscheiden, welchen Anteil an der 'künstlerischen Leistung' Bushido selbst, und welchen Anteil die französischen Gothic-Musiker erbracht haben. Dann werden die direkten Einnahmen geteilt. Das Urteil von gestern legt nahe, dass die Richter Bushidos teils sexistische, teils gewaltverherrlichende Rap-Texte nicht goutieren, sondern eher als Verhunzung der Musik ansehen.

Da die beanstandeten Titel auch auf diversen Samplern gelandet sind, ist aber nicht nur der Major Universal betroffen. Auch bei Sonymusic etwa wird man nicht erfreut sein, dass man nun etwa die "Bravo Hits 56" aus dem Verkehr ziehen muss. Auch hier sind Schadensersatzforderungen denkbar.

Wer keine Rechte hat, kann auch nicht abmahnen

Wer keine Urheberrechte hat, kann diese auch nicht einfordern. Und so stehen auch die vielen von Bushido wegen illegaler Downloads abgemahnten Fans juristisch gesehen plötzlich viel besser da. Wenn sie wegen der vom Gericht genannten Titel abgemahnt wurden oder Schadensersatz bezahlt haben, können sie ihr Geld und vermutlich auch ihre Anwaltskosten zurück fordern.

Unterdessen meldete sich heute auch die bestohlene Band zu Wort. Ihre deutschen Anwälte zeigten sich zufrieden mit dem Urteil: ""Dieser ungewöhnlich große Plagiatsfall dürfte in der Geschichte der deutschen populären Musik bisher einzigartig sein", zitiert motor.de Anwältin Katrin Busch. Der Versuch, sich mit Bushido außergerichtlich zu einigen, sei schief gegangen. Die Vorstellungen hätten zu weit auseinandergelegen.

Urheberrechtlich geschützte Tonfolgen verwendet

Insgesamt hatten die Richter in ihrem gestrigen Urteil 13 der ursprünglich 16 Titel beanstandet, die Dark Sanctuary als ihre eigene Musik wiedererkannten. Der Rapper habe bei Liedern "urheberrechtlich geschützte Tonfolgen", sogenannte Loops, verwendet. Bolko Rachow, der vorsitzende Richter, gab zu Protokoll, Bushido habe sich mit fremden Federn geschmückt. Bushido stellte die Loops einfach mehrmals hintereinander und unterlegte so den jeweiligen Song.

Konkret geht es um Songs auf insgesamt zehn CDs. Neben dem Platin-Album "V.D.S.Z.B.Z." von 2006, das sich über 200.000 mal verkaufte, sind auch die Compilations "Bravo Hits 56", "The Dome Vol. 41", "Ersguterjunge Sampler Vol.2 - Vendetta" und die "Bravo Black Hits Vol. 16" betroffen. Darauf ist Bushido jeweils mit dem Lied "Janine" bzw. "Träne aus Blut" zu hören. Weitere geklaute Songs sind unter anderem "Es ist OK", "Goldrapper", "Von Der Skyline Zum Bordstein Zurück", "Bloodsport" und "Sex in the City".

Fotos

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Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig) Bushido,  | © laut.de (Fotograf: Peter Wafzig)

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63 Kommentare

  • Vor 13 Jahren

    Ich würde den gerne mal im Ring weghauen!!! Die Wurst:-/

  • Vor 13 Jahren

    Ohne Zähne Rappen wäre doch COOL.........................

  • Vor 13 Jahren

    @Stän (« also das ist schon zeimlich krass... das ist quasi genau dasselbe Lied.
    Ob ers jetzt verdient hat oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.

    Ich hatte, wie mittlerweile fast jeder (auch wenn ers nicht zugibt) eine Bushido Phase bzw hat jeder schon mal ein Lied von ihm gehört und gemocht.

    Er gibt vielen Menschen eine Perspektive, viele identifizieren sich mit ihm. Schon allein deswegen find ichs grossartig, was er macht, und deswegen ist es doppelt schade wenn sowas passiert. »):

    Also ich hatte bis jetzt noch keine Bushido-Phase, und das wird auch so bleiben