Im zweiten Anlauf hat die französische Nationalversammlung doch noch das "Three Strikes Out"-Gesetz beschlossen. Urheberrechtsverletzern drohen nun wieder bis zu drei Jahre Internetsperre sowie empfindliche Kosten.

Paris (mma) - Oh, mon dieu, was für ein Hin und Her! Im dritten Anlauf hat die französische Nationalversammlung am Dienstagnachmittag erneut das höchst umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen HADOPI verabschiedet. Aus der laut.de-Meldung zur erstmaligen Verabschiedung des Gesetzes:

"Frankreich plant ein dreistufiges Verwarnmodell. Nach zwei Mahnbriefen wird der Internetzugang gekappt. Fortan dürfen die Rechteinhaber die IP-Adressen von verdächtigten Filesharern ohne Richterbeschluss einsehen, um entsprechende [juristische] Schritte einzuleiten."

Unter äußert dubiosen Umständen zustande gekommen – nur 16 Parlamentarier waren nach einer kräftezehrenden Diskussion noch anwesend, als das Gesetz Anfang April beschlossen worden war – stimmten deutsche Urheber-Interessenverbände sofort in den Kanon ein, das rabiate Vorgehen müsse auch hierzulande schnellstmöglich Einzug halten. Sonst erfahre Deutschland einen "echten Wettbewerbsnachteil" (BVMI-Vorstandsvorsitzender Dieter Gorny).

Grundrecht in Gefahr?

Ein einstimmiges Veto der Oppositionsparteien sowie einiger Vertreter der Zentrumspartei kippte das Gesetz allerdings kurze Zeit später. Aus jedoch lediglich formalen Gründen, wie jetzt offenkundig wird: In der nunmehr vollbesetzten Nationalversammlung stimmten am Dienstag 296 Parlamentarier für HADOPI, 233 votierten gegen das "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet". Für den heutigen Mittwoch ist das formale Ja des Senats geplant.

Ungeachtet der Ablehnung des Europaparlaments, das sich wegen grundrechtlicher Bedenken jüngst mit 407 zu 57 Stimmen gegen die französische "Three Strikes Out"-Regelung gestellt hat, bringt die erneute Vorlage noch eine Verschärfung: Nicht nur, dass Filesharer wie bisher vorgesehen nach drei Verstößen für bis zu drei Jahre vom Internet ausgeschlossen werden; darüber hinaus sollen Bürger, die aufgrund des Gesetzes ihren Netzanschluss nicht mehr nutzen können, dessen ungeachtet weiterhin die für den Anschluss anfallenden Gebühren zahlen.

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4 Kommentare

  • Vor 14 Jahren

    Maßnahmen zur Sicherung der Urheberrechte im Internet sind okay und sollten auch durchgesetzt werden.

    Aber das Kappen des Internetanschlusses geht zu weit. Das Internet ist immer noch an erster Stelle ein Informationsmedium. Sperrt man den Internetanschluss beschneidet man des Recht des Einzelnen auf Informationsfreiheit -das Recht auf Zugang zu Information ist nicht in allen Ländern selbstverständlich und - neben anderen Rechten des freien Individuums - mehr und mehr gefährdet.

    Das sind Entwicklungen, die uns allen Sorgen bereiten sollten.

  • Vor 14 Jahren

    "...darüber hinaus sollen Bürger, die aufgrund des Gesetzes ihren Netzanschluss nicht mehr nutzen können, dessen ungeachtet weiterhin die für den Anschluss anfallenden Gebühren zahlen."

    Vollschatten

  • Vor 14 Jahren

    @laut.de (« <h3>Im zweiten Anlauf hat die französische Nationalversammlung doch noch das "Three Strikes Out"-Gesetz beschlossen. Urheberrechtsverletzern drohen nun wieder bis zu drei Jahre Internetsperre sowie empfindliche Kosten. »):

    so was wollt ihr demokratie nennen? nach dem zweiten anlauf! eine Schande ist das!

  • Vor 14 Jahren

    Kommt dieses Gesetz nur mir chinesisch vor?