Die Swiss Tenors verzichteten beim gestrigen Auftritt in Winterthur auf ihren skandalträchtigen Natascha Kampusch-Song. Mit dieser Entscheidung beugten sie sich dem Druck der Falco-Stiftung, Kampuschs Anwalt und dem Konzertveranstalter.

Winterthur (tim) - "Ich glaube nicht, dass das Lied in Falcos Sinne ist", äußerte sich Natascha Kampusch knapp über ihren Anwalt zum brisanten Song, mit dem die Swiss Tenors derzeit im Internet für Aufsehen sorgen. Dieser Meinung scheinen sich mit etwas Verspätung und Druck von außen nun auch die Urheber anzuschließen: Beim gestrigen Auftritt im schweizerischen Winterthur verzichteten die Swiss Tenors auf das in die Schlagzeilen geratene Stück, das den Fall der entführten Natascha Kampusch an Falcos Song "Jeanny" anlehnt (laut.de berichtete).

Zwar habe noch keine einstweilige Unterlassungsverfügung vorgelegen, die Falco-Stiftung, Kampuschs Anwalt und Schweizer Konzertveranstalter hätten aber ordentlich Druck ausgeübt, berichtet das Online-Portal 20minuten.ch. So äußerte sich etwa Peter Pernica, Sprecher der Falco-Stiftung in Wien, sehr präzise zur rechtlichen Lage: "Damit ein Falco-Remake aufgeführt werden darf, braucht es die Bewilligung der Stiftung, die die Songrechte verwaltet. Die Swiss Tenors hätten aber nie deren Erlaubnis eingeholt. Solch einer pietätlosen Verwendung hätten wir sowieso nie zugestimmt."

Auch Kampuschs Anwalt Gerald Ganzger machte gestern Druck: "Das ist eine geplante Aktion, um mehr Publizität zu erhalten. Wenn wir klagen, dann so, dass die Tenöre nicht eine noch größere Plattform erhalten." Konzertveranstalter sprechen derweil von "enormen Imageschäden", sollte der Song von der Gruppe aufgeführt werden.

Im Lager der Swiss Tenors hofft man trotzdem noch auf ein Happy End. Sollte Falcos Verlag einlenken, will das Trio eine Single des Skandalsongs veröffentlichen. Für Bandmanager Fritz Portner stellt der Song eine "künstlerische Reaktion aufs Weltgeschehen" dar und sei mit der künstlerischen Freiheit vollkommen vereinbar. Da Kampusch eine Person des öffentlichen Interesses darstelle, seien Persönlichkeitsrechte in diesem Fall auch irrelevant. Das Konzert in Winterthur war übrigens gut besucht.

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