Der Einsatz von Spionage-Software in einem Kopierschutzsystem kommt SonyBMG teuer zu stehen. Unterdessen geht die Auseinandersetzung um die Privatkopie weiter: der Schweizer Ständerat hat gestern ein sehr konsumentenfreundliches Gesetz beschlossen.

Dallas/Los Angeles (joga) - Die heimliche Installation von Spionage-Software auf Computern von CD-Käufern kostet SonyBMG Millionen. Wie verschiedene Branchenmagazine übereinstimmend berichten, hat sich der Musikkonzern mit den US-Bundesstaaten Texas und Kalifornien auf eine Schadensersatz-Zahlung von insgesamt 1,5 Millionen Dollar geeinigt, mit denen alle bislang entstandenen Gerichtskosten pauschal abgedeckt werden sollen. Außerdem übernimmt das Label die Kosten für die Beseitigung der ohne Zustimmung der User installierten Kopierschutz-Software von bis zu 175 Dollar pro Computer.

Im vergangenen Jahr hatte Sony mehrere Millionen Musik-CDs mit einer DRM-Software ausgestattet, die sich nach Einlegen der CD automatisch und vom User unbemerkt auf dem PC installierte. Fortan beansprucht die Software dauerhaft einen Teil der Prozessor-Leistung, in dem sie etwa im Sekundentakt alle Prozesse auf "verdächtige Tätigkeiten" hin überprüft. Zudem tarnt sich die Spionage-Software mittels Rootkit-Technik perfekt und öffnet somit auch weiteren Hackern und weiterem Missbrauch Tür und Tor.

SonyBMG verpflichtete sich in der nun getroffenen Vereinbarung, keine versteckte Software mehr zu verwenden und alle Lagerbestände mit der beanstandeten DRM-Technik zu vernichten. Künftig dürfen die Lizenzbestimmungen von SonyBMG keine Haftungsausschlüsse mehr enthalten, die Schadensersatzforderungen bei ordnungsgemäßen Gebrauch der CD verbieten. Außerdem muss der Konzern bei Google, Yahoo und MSN Werbeplatz buchen und damit auf die Rechte der Kunden und die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, hinweisen.

Unterdessen hat der Schweizer Ständerat bei der gestrigen Revision des Urheberrechtsgesetzes eine konsumentenfreundliche Regelung beschlossen. Demnach dürfen in der Schweiz - anders als etwa in Deutschland und den USA - Kopierschutzsysteme umgangen werden, wenn die erstellten Kopien einem erlaubten Verwendungszweck dienen. Gemeint ist damit vor allem die Privatkopie, aber auch eine Verwendung zu wissenschaftlichen Zwecken.

Passionierte Filesharer wird freuen, dass auch das Herunterladen geschützter Werke zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleiben soll. Bevor die Gesetzesreform wirksam wird, muss aber noch der Nationalrat zustimmen.

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