Bereits seit vergangenen Dienstag stand der amerikanische Student Joel Tenenbaum wegen unautorisierten Tauschs von Musik vor Gericht. Nun ist der 25-Jährige zu umgerechnet rund 472.000 Euro Schadensersatz an insgesamt vier klagende Plattenfirmen verurteilt worden.

Urheberrecht absichtlich verletzt

Der …

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  • Vor 14 Jahren

    aber stimmt schon. du bist ja vater und musst deine kinder schützen.

    am besten du machts ein stop-schild vor den nächsten spielplatz:

    "STOP! Kinder entführen, vergewaltigen und zerstückeln verboten!"

    für mich ist ausnahmslos jeder, der diese sperren befürwortet ein ahnungsloser irrer, dem man ansich jeglichen kontakt zu computern verbieten sollte. und besonders das regieren eines staates.

  • Vor 14 Jahren

    @Paranoid_Android («

    am besten du machts ein stop-schild vor den nächsten spielplatz:

    "STOP! Kinder entführen, vergewaltigen und zerstückeln verboten!" »):

    wenigstens ein schritt!

  • Vor 14 Jahren

    @Paranoid_Android (« aber stimmt schon. du bist ja vater und musst deine kinder schützen.

    am besten du machts ein stop-schild vor den nächsten spielplatz:

    "STOP! Kinder entführen, vergewaltigen und zerstückeln verboten!"

    für mich ist ausnahmslos jeder, der diese sperren befürwortet ein ahnungsloser irrer, dem man ansich jeglichen kontakt zu computern verbieten sollte. und besonders das regieren eines staates. »):

    Und für dich ist der Teuss auch kein Pädophiler....
    Und Für dich ist der Besitz von Kipos keine Straftat, selbst wenns der Täter zugiebt....
    Und für dich ist es nicht offensichtlich, das weniger Kinder missbraucht werden, wenn die Macher ihr Zeug nicht mehr unter die Leute bringen können......
    Aber was regst du dich eigentlich so auf, da du (hoffentlich) solche seiten nicht besuchst betrifft dich das doch nicht, oder?
    Ich verstehe deine Angst vor Zensur, aber ist die Schaffung eines rechtsfreien Internets eine Lösung????????

  • Vor 14 Jahren

    @zack-zack..aber zack («
    Ich verstehe deine Angst vor Zensur, aber ist die Schaffung eines rechtsfreien Internets eine Lösung???????? »):

    Hat das jemand verlangt? Hast du dir die letzten Postings und links mal angesehen?

    (Übrigens wird durch mehrere Fragezeichen eine Frage nicht fragender sondern lächerlicher...)

  • Vor 14 Jahren

    @zack-zack..aber zack (« rechtsfreien Internets »):

    win

  • Vor 14 Jahren

    @zack-zack..aber zack (« Kipos besitzen = Straftat »):

    Nicht, wenn der Besitz ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient, und genau darauf beruft sich Teiss. (§ 184b V StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html))
    @zack-zack..aber zack (« Kipos besitzen = Pädophil »):

    Nein. Pädophil ist er wenn er das erregend o.ä. findet. Er beruft sich ja gerade darauf, dass er das nur zu Recherchezwecken hatte.

  • Vor 14 Jahren

    @mr_bad_guy (« @zack-zack..aber zack («
    Ich verstehe deine Angst vor Zensur, aber ist die Schaffung eines rechtsfreien Internets eine Lösung???????? »):

    Hat das jemand verlangt? Hast du dir die letzten Postings und links mal angesehen?

    (Übrigens wird durch mehrere Fragezeichen eine Frage nicht fragender sondern lächerlicher...) »):

    Die habe ich durchaus zur Kenntnis genommen, und ich verstehe sogar die Einwände. das die jetzige Regierung Unfähig oder zumindest überfordert ist, ist mir auch klar......doch dieses krampfhafte "Free the Internet" geht mir gegen den Strich. Die Regierung darf mich (Stand heute): grundlos für 24 Stunden verhaften, meine Telefonate abhören, meine Wohnung verwanzen, meine biometrischen Daten speichern, und und und....nur bloss Finger weg vom Internet, oder was?..... und da ein Stopschild nicht ausreicht, lassen wir einfach alles beim Alten und die Zugänge bleiben für jeden frei....
    Schon mal an 12-14jährige gedacht die versehentlich auf einer solchen Seite landen? Da kann ein Stopschild besser sein als einmal gar nichts.
    Das die Kontrolleure nicht kontrolliert werden ist Kacke, aber spätestens beim ersten Mal wo die Macht ausgenutzt wird, wird sich der Seitenbetreiber heulend an RTL oder Sat1 wenden, so dass man immer noch aufschreien kann

  • Vor 14 Jahren

    @zack-zack..aber zack (« Die Regierung darf mich (Stand heute): grundlos für 24 Stunden verhaften, meine Telefonate abhören, meine Wohnung verwanzen, meine biometrischen Daten speichern, und und und....nur bloss Finger weg vom Internet, oder was?..... »):
    Nein. Aber sollte man gerade deswegen nicht versuchen so gut es geht dagegen zu steuern? »):
    @zack-zack..aber zack (« und da ein Stopschild nicht ausreicht, lassen wir einfach alles beim Alten und die Zugänge bleiben für jeden frei.... »):
    Man könnte sich alternativ natürlich auch die Seite dicht machen und die Betrieber verknacken. :whiz:@zack-zack..aber zack («
    Schon mal an 12-14jährige gedacht die versehentlich auf einer solchen Seite landen? Da kann ein Stopschild besser sein als einmal gar nichts. »):
    Bist du schlnmal auf einer KiPo-Seite gelandet? Ich jedenfalls in den 13 Jahren, die ich Internet hab, noch nie.

  • Vor 14 Jahren

    @triple-m (« @zack-zack..aber zack (« Kipos besitzen = Straftat »):

    Nicht, wenn der Besitz ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient, und genau darauf beruft sich Teiss. (§ 184b V StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html))
    @zack-zack..aber zack (« Kipos besitzen = Pädophil »):

    Nein. Pädophil ist er wenn er das erregend o.ä. findet. Er beruft sich ja gerade darauf, dass er das nur zu Recherchezwecken hatte. »):

    Und genau das trifft nicht zu, denn als Mitglied des Bundestages gehört Teuss der Legislative an und nicht der Judikativen oder Executiven, was bedeutet, dass er sich sowohl aus der Ermittlung als auch der Bestrafung raushalten muss.
    Er hat rein dienstlich also gar nichts mit Kipos zu tun, deshalb kann er sich auch nicht darauf herausreden.
    Welchen anderen Grund als das Aufgeilen hat er also, Kipo-Inhalte zu besitzen?

  • Vor 14 Jahren

    @mr_bad_guy (« @zack-zack..aber zack (« Die Regierung darf mich (Stand heute): grundlos für 24 Stunden verhaften, meine Telefonate abhören, meine Wohnung verwanzen, meine biometrischen Daten speichern, und und und....nur bloss Finger weg vom Internet, oder was?..... »):
    Nein. Aber sollte man gerade deswegen nicht versuchen so gut es geht dagegen zu steuern? »):
    @zack-zack..aber zack (« und da ein Stopschild nicht ausreicht, lassen wir einfach alles beim Alten und die Zugänge bleiben für jeden frei.... »):
    Man könnte sich alternativ natürlich auch die Seite dicht machen und die Betrieber verknacken. :whiz:@zack-zack..aber zack («
    Schon mal an 12-14jährige gedacht die versehentlich auf einer solchen Seite landen? Da kann ein Stopschild besser sein als einmal gar nichts. »):
    Bist du schlnmal auf einer KiPo-Seite gelandet? Ich jedenfalls in den 13 Jahren, die ich Internet hab, noch nie. »):

    Ich ehrlich gesagt auch nicht, aber auf Seiten mit Rape und Zoo-Videos - ohne es zu wollen.

  • Vor 14 Jahren

    @zack-zack..aber zack (« @triple-m (« @zack-zack..aber zack (« Kipos besitzen = Straftat »):

    Nicht, wenn der Besitz ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient, und genau darauf beruft sich Teiss. (§ 184b V StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html)) »):

    Und genau das trifft nicht zu, denn als Mitglied des Bundestages gehört Teuss der Legislative an und nicht der Judikativen oder Executiven, was bedeutet, dass er sich sowohl aus der Ermittlung als auch der Bestrafung raushalten muss.
    Er hat rein dienstlich also gar nichts mit Kipos zu tun, deshalb kann er sich auch nicht darauf herausreden. »):

    Das hingegen hast nicht du zu entscheiden, sondern ein Richter. "Dienstliche und berufliche Pflichten" sind ja auch nicht unbedingt nur solche der Exekutive und Judikative:
    @Schönke/Schröder Kommentar zum StGB § 184b Rn. 16 («
    Um die Erfüllung solcher „rechtmäßiger“ (gibt es auch „rechtswidrige“?) Pflichten handelt es sich z.B. bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Strafverfolgung oder der Prüfung von jugendgefährdendem Schrifttum nach dem JuSchG, bei den Pflichten von Sachverständigen, Anwälten, Ärzten oder Psychologen (z.B. für die Diagnose oder Therapie notwendige Kenntnis des wirklichen Geschehens beim Kindesmissbrauch), aber auch bei der Ausführung von Forschungsaufträgen und von Forschungsvorhaben im Hochschulbereich (vgl. BT-Drs. 12/4883 S. 8 f., ferner z.B. Laufhütte LK § 184 RN 50, Tröndle/Fischer 26, zur Forschung aber auch F. C. Schroeder NJW 93, 2583). »):

  • Vor 14 Jahren

    @zack-zack..aber zack (« @zack-zack..aber zack (« und da ein Stopschild nicht ausreicht, lassen wir einfach alles beim Alten und die Zugänge bleiben für jeden frei.... »):
    Man könnte sich alternativ natürlich auch die Seite dicht machen und die Betrieber verknacken. :whiz: »):

    Es geht nicht ums "nicht ausreichen" sondern darum, daß die Aktion komplett am Problem vorbeiziehlt, daß durchaus lösbar wäre.

  • Vor 14 Jahren

    @zack-zack..aber zack («

    Ich ehrlich gesagt auch nicht, aber auf Seiten mit Rape und Zoo-Videos - ohne es zu wollen. »):

    Sagen sie alle... :D

  • Vor 14 Jahren

    Wenn ich das mal so richtig deuten darf sind wir alle der Meinung dass Kipos weder gemacht, verbreitet, gefördert oder sonst irgendwas sollen. Und wenn Deutschland jetzt mit diesem Stoppschild dagegen vorgeht dann motzen alle rum. Selbst wenn es das Problem nicht aus der Welt schafft zeigen wir damit wenigstens dass wir bereit sind dagegen vorzugehen. Oder sollen Leute jetzt auch aufhören auf die Straße zu gehen weils ja eh nichts bringt? Ich kann diese ganzen Leute nicht mehr hören sie meinen alles schlecht reden zu müssen aber keinen besseren Vorschlag haben sich aber weiterhin über das Problem aufregen. Seid doch froh DAS etwas getan wird und wie Zack schon sagte kann es euch doch egal sein, wenn ihr solche Seiten eh nicht besucht. Dass das System noch Macken hat und ausbaufähig ist liegt doch auf der Hand. Man kann nicht von heute auf morgen alles Unheil aus der Welt schaffen. Und wenn ihr doch so sicher seid dass man diese Sperre total easy umgehen kann frag ich mich wieso ihr Angst habt dass diese auch auf andere Seiten übergreifen könnte.

  • Vor 14 Jahren

    @Sancho (« Ich kann diese ganzen Leute nicht mehr hören sie meinen alles schlecht reden zu müssen aber keinen besseren Vorschlag haben sich aber weiterhin über das Problem aufregen. »):

    Aber genau das ist es ja: Sie haben ja einen besseren Vorschlag! Nämlich gegen die Quellen vorzugehen, ich poste den Link zum AK Zensur (http://ak-zensur.de/2009/05/loeschen-funkt…) gerne nochmal!
    @Sancho (« Und wenn ihr doch so sicher seid dass man diese Sperre total easy umgehen kann frag ich mich wieso ihr Angst habt dass diese auch auf andere Seiten übergreifen könnte. »):

    Weil die Sperre so
    a) nichts bzw. zu wenig bringt
    b) nicht gegen die Wurzel des Problems vorgeht
    c) durch ihre Intransparenz nicht gut zum Rechtsstaat passt
    d) die Bevölkerung an die Existenz von Zensur gewöhnt
    e) die Rechtfertigung für die Einführung einer wirksameren Zensur à la China sein könnte

  • Vor 14 Jahren

    @Sancho (« Wenn ich das mal so richtig deuten darf sind wir alle der Meinung dass Kipos weder gemacht, verbreitet, gefördert oder sonst irgendwas sollen. Und wenn Deutschland jetzt mit diesem Stoppschild dagegen vorgeht dann motzen alle rum. Selbst wenn es das Problem nicht aus der Welt schafft zeigen wir damit wenigstens dass wir bereit sind dagegen vorzugehen. »):

    Eben nicht. Was glaubst du, wieso nicht effektiv dagegen vorgegangen wird, obwohl das kein großes Problem wäre?

    ANgesichts der Unwirksamkeit dieser Sperre und den Lügen die verbreitet werden um das DIng durchzusetzen ist der Verdacht mehr als naheliegend, daß es nicht um CP geht, sondern darum, rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien für ganz andere Aktionen aufzuweichen.(Oder das ganze war von vornherein blos als Publicityaktion für den Wahlkampf konzipiert...)

  • Vor 14 Jahren

    Mich kotzt es auch an das die Rechtslage anscheinend so gestaltet ist das Server aus dem Ausland nicht einfach so geschlossen werden dürfen. Aber wenn das nur eine Publicityaktion war was ist denn dann das ganze Programm der PP?

  • Vor 14 Jahren

    @Sancho (« Mich kotzt es auch an das die Rechtslage anscheinend so gestaltet ist das Server aus dem Ausland nicht einfach so geschlossen werden dürfen. Aber wenn das nur eine Publicityaktion war was ist denn dann das ganze Programm der PP? »):

    http://www.piratenpartei.de/navigation/pol…

  • Vor 14 Jahren

    @triple-m (« @zack-zack..aber zack (« @triple-m (« @zack-zack..aber zack (« Kipos besitzen = Straftat »):

    Nicht, wenn der Besitz ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient, und genau darauf beruft sich Teiss. (§ 184b V StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html)) »):

    Und genau das trifft nicht zu, denn als Mitglied des Bundestages gehört Teuss der Legislative an und nicht der Judikativen oder Executiven, was bedeutet, dass er sich sowohl aus der Ermittlung als auch der Bestrafung raushalten muss.
    Er hat rein dienstlich also gar nichts mit Kipos zu tun, deshalb kann er sich auch nicht darauf herausreden. »):

    Das hingegen hast nicht du zu entscheiden, sondern ein Richter. "Dienstliche und berufliche Pflichten" sind ja auch nicht unbedingt nur solche der Exekutive und Judikative:
    @Schönke/Schröder Kommentar zum StGB § 184b Rn. 16 («
    Um die Erfüllung solcher „rechtmäßiger“ (gibt es auch „rechtswidrige“?) Pflichten handelt es sich z.B. bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Strafverfolgung oder der Prüfung von jugendgefährdendem Schrifttum nach dem JuSchG, bei den Pflichten von Sachverständigen, Anwälten, Ärzten oder Psychologen (z.B. für die Diagnose oder Therapie notwendige Kenntnis des wirklichen Geschehens beim Kindesmissbrauch), aber auch bei der Ausführung von Forschungsaufträgen und von Forschungsvorhaben im Hochschulbereich (vgl. BT-Drs. 12/4883 S. 8 f., ferner z.B. Laufhütte LK § 184 RN 50, Tröndle/Fischer 26, zur Forschung aber auch F. C. Schroeder NJW 93, 2583). »):
    »):

    ......und zu keiner dieser Gruppen gehört Herr Teuss.....noch war er konkret an Ermittlungen beteiligt......Erklär mir doch mal bitte warum du ihn so vehement verteidigst?

  • Vor 14 Jahren

    @sancho
    Deine beiden letzten Post treffen den Nagel aber sowas von auf den Kopf