Ein durchgestrichenes Hakenkreuz ist eine eindeutige Aussage und kann nicht nach § 86 des StGB geahndet werden. Mach monatelangen Kontroversen um die Verwendung des in der NS-Zeit verunglimpften hinduistischen Symbols, gilt dies seit 2007 per Richterspruch.

Wie sieht dies jedoch bei einer schriftbasierten …

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