Der bayerische Liedermacher Hans Söllner hat Minister Günther Beckstein mit Hitler und Himmler verglichen. Nach Ansicht des Landgerichts München ist dies eine Beleidigung. Aber nur eine kleine.

München (joga) - "Früher hams Hitler ghoaßn oder Himmler / wisst's es no, heit hoaßns Beckstein und Haider / früher warn's de Juden, heit de Türken / des kimmt ja echt aufs selbe raus / Ihr schürt's den Hass von Millionen / und suachts für eure Fehler Leut / de ma verhoazn ko wia damals / und koana merkt's, was ihr da treibts."

Ist dieser Auszug aus "Mei Angst" eine Beleidigung des bayerischen Innenministers Günther Beckstein? Jutta Zeilinger vom Münchner Landgericht sagte ja und verurteilte Liedermacher Hans Söllner gestern zu einer Geldstrafe. Im Fall Söllner finde die Kunstfreiheit Grenzen in den Grundrechten anderer, zitiert die Süddeutsche Zeitung die zuständige Richterin. Und die seien durch den Vergleich mit Hitler und Himmler überschritten.

Sie hat sich ihre Entscheidung wohl nicht leicht gemacht, das erkennt sogar der Verurteilte selber an: "Die Richterin hat sich hin und her gewunden und dachte aus formalrechtlichen Gründen kann sie Hans Söllner nicht freisprechen, also hat sie die Strafe auf ca 900.- Euro runtergesetzt. Für Hans Söllner ist damit der Fall zuende. Er hat die Nase voll von diesen ewigen Prozesstagen mit den ewig gleichen Argumenten."

Tatsächlich ist das gestrige Urteil bereits das dritte in der gleichen Sache, bereits im Jahr 2003 hatte ein Amtsgericht Söllner zu einer Strafe von 18.000 Euro verurteilt, während das Landgericht München I zuvor überhaupt kein Vergehen hatte erkennen können. Offenbar arbeitet die deutsche Rechtsprechung ähnlich zuverlässig und vorhersehbar wie ein Würfelspiel.

Allerdings erwies sich der Fall im Prozessverlauf auch als einigermaßen komplex. Hans Söllner bezieht sich in seinem Text nämlich auf den konkreten Fall des türkischstämmigen jugendlichen Straftäters "Mehmet". So drehte sich die Verhandlung bald auch um die Frage, ob Beckstein vor der Landtagswahl 1998 aus taktischen Gründen bewusst die Fremdenfeindlichkeit geschürt habe.

Der Innenminister habe damals gegen "Mehmet" Stimmung gemacht, um dann mit der Ausweisung zu punkten, sagte der damalige Anwalt des Jugendlichen aus. So hat schließlich auch Söllner erreicht, was er wollte, wie er auf seiner Webseite befriedigt konstatiert: "Der Artikel in der Süddeutschen Zeitung und andere Medienreaktionen haben endlich den Finger gelegt in die Wunde des Machtmissbrauchs von Politikern. Damit ist das Thema von 'Mei Angst' in der Öffentlichkeit, wo es auch hingehört".

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