Über 340.000 Besucher haben sich bereits auf Steffen Heintschs Webseite abmahnwahn-dreipage.de über die zweifelhaften Praktiken mancher Anwaltskanzleien informiert. Das Thema geht viele an: Abmahnungen nach angeblichen Urheberrechtsverletzungen sind ein lukratives Geschäft und deshalb an der Tagesordnung.

So …

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  • Vor 16 Jahren

    Hmm langsam drehen ehct alle am Rad. Ich weiß auch nicht was das soll. Also ich fidne, dass dies ne noble Sache ist. Leuten kostenlos zu helfen ist nicht verkehrt. Da ham die Anwälte pech und müssen sich ihrerseits ne neue Strategie überlegen. Der billigste macht das Geschäft...und billiger als umsonst geht nunmal nicht. Dann müssen die Anwälte anfangen den Typen qualitativ zu überbieten. Tja und wenn das nicht klappt, dann müssen sie akzeptieren, dass sie auf dem Gebiet nicht mehr die nummer 1 sind...

  • Vor 16 Jahren

    gefährlich wird es nur dann, wenn solche, durch christlicher nächstenliebe kostenlos angebotene rechtshilfe einen falschen "rechtsstand" vermittelt.

    das ändert natürlich nichts am schwachsinn dieser abmahnung.

  • Vor 16 Jahren

    Hat sich in der Form sowieso erstmal kurzfristig gegessen. (http://www.heise.de/newsticker/Keine-Akten…)

    Der Gesetzgeber muß der Abmahnindustrie bald wieder unter die Arme greifen.

  • Vor 16 Jahren

    Ja sicher...aber ist doch mein problem, wenn ich mich von dem falsch beraten lasse, dass ist mer nen Dienst unter "Kumpels" als nen richtiges Geschäft. Du verklagst deinen Kumpel ja auch nicht, wenn er dir nen falschen Tip gibt oder? Wer auf nummer sicher gehen will, der geht zum Anwalt und sichert ishc ab.

  • Vor 16 Jahren

    @laut.de (« <h3>Filesharing: Abmahn-Kritiker erhält Abmahnung</h3>Eine Webseite, die Opfer des in Deutschland grassierenden Abmahnwahns berät, wurde nun selber abgemahnt. »):

    Hier sagt ein Arschloch zum anderen Arschloch "Du Arschloch"

  • Vor 16 Jahren

    @ratte40k (« Ja sicher...aber ist doch mein problem, wenn ich mich von dem falsch beraten lasse, dass ist mer nen Dienst unter "Kumpels" als nen richtiges Geschäft. Du verklagst deinen Kumpel ja auch nicht, wenn er dir nen falschen Tip gibt oder? Wer auf nummer sicher gehen will, der geht zum Anwalt und sichert ishc ab. »):

    Schon richtig, allerdings ist für viele Leute die Hemmschwelle, zu einem Anwalt zu gehen und sich dort eventuell eine Blöße zu geben, zunächst mal sehr viel höher als die Hemmschwelle, mal anonym durchs Internet zu surfen und dort schon mal vorsichtig vorzufühlen, woran man denn ist.
    Trifft man dann auf die falschen Auskünfte, aus welchen Gründen auch immer, oder legt Auskünfte falsch aus, was gar nicht so selten ist, und handelt dementsprechend falsch, ist das natürlich die Schuld des Einzelnen, aber das heißt noch lange nicht, daß man nichts gegen den irreführenden Leitfaden unternehmen sollte ...

    Gruß
    Skywise

  • Vor 16 Jahren

    @Skywise (« @ratte40k (« Ja sicher...aber ist doch mein problem, wenn ich mich von dem falsch beraten lasse, dass ist mer nen Dienst unter "Kumpels" als nen richtiges Geschäft. Du verklagst deinen Kumpel ja auch nicht, wenn er dir nen falschen Tip gibt oder? Wer auf nummer sicher gehen will, der geht zum Anwalt und sichert ishc ab. »):

    Schon richtig, allerdings ist für viele Leute die Hemmschwelle, zu einem Anwalt zu gehen und sich dort eventuell eine Blöße zu geben, zunächst mal sehr viel höher als die Hemmschwelle, mal anonym durchs Internet zu surfen und dort schon mal vorsichtig vorzufühlen, woran man denn ist.
    Trifft man dann auf die falschen Auskünfte, aus welchen Gründen auch immer, oder legt Auskünfte falsch aus, was gar nicht so selten ist, und handelt dementsprechend falsch, ist das natürlich die Schuld des Einzelnen, aber das heißt noch lange nicht, daß man nichts gegen den irreführenden Leitfaden unternehmen sollte ...

    Gruß
    Skywise »):

    Wer sagt denn, dass der Internetleitfaden in irgendeiner Form "irreführend" ist? Die Anklage bezieht sich ja nur auf das gesetzliche Verbot, als Laie rechtlichen Beistand zu geben - egal, ob dieser nur seine völlig Richtigkeit hat oder aus einem Haufen Müll besteht.
    Und würden auf der entsprechenden Seite ohnehin nur unnütze oder falsche Tipps gegeben, würde das wohl kaum einen Anwalt jucken. Aber gerade weil ein solcher dagegen vorgeht kann man davon ausgehen, dass an den Informationen dieser Seite doch etwas dran sein müsste, ansonsten würde sie ja keine Konkurrenz zum Anwalt darstellen.

  • Vor 16 Jahren

    @Kasabian (« @Skywise (« @ratte40k (« Ja sicher...aber ist doch mein problem, wenn ich mich von dem falsch beraten lasse, dass ist mer nen Dienst unter "Kumpels" als nen richtiges Geschäft. Du verklagst deinen Kumpel ja auch nicht, wenn er dir nen falschen Tip gibt oder? Wer auf nummer sicher gehen will, der geht zum Anwalt und sichert ishc ab. »):

    Schon richtig, allerdings ist für viele Leute die Hemmschwelle, zu einem Anwalt zu gehen und sich dort eventuell eine Blöße zu geben, zunächst mal sehr viel höher als die Hemmschwelle, mal anonym durchs Internet zu surfen und dort schon mal vorsichtig vorzufühlen, woran man denn ist.
    Trifft man dann auf die falschen Auskünfte, aus welchen Gründen auch immer, oder legt Auskünfte falsch aus, was gar nicht so selten ist, und handelt dementsprechend falsch, ist das natürlich die Schuld des Einzelnen, aber das heißt noch lange nicht, daß man nichts gegen den irreführenden Leitfaden unternehmen sollte ...

    Gruß
    Skywise »):

    Wer sagt denn, dass der Internetleitfaden in irgendeiner Form "irreführend" ist? Die Anklage bezieht sich ja nur auf das gesetzliche Verbot, als Laie rechtlichen Beistand zu geben - egal, ob dieser nur seine völlig Richtigkeit hat oder aus einem Haufen Müll besteht.
    Und würden auf der entsprechenden Seite ohnehin nur unnütze oder falsche Tipps gegeben, würde das wohl kaum einen Anwalt jucken. Aber gerade weil ein solcher dagegen vorgeht kann man davon ausgehen, dass an den Informationen dieser Seite doch etwas dran sein müsste, ansonsten würde sie ja keine Konkurrenz zum Anwalt darstellen. »):

    völlig richtig. dass der anwalt da keine abwahnung schreibt, um andere personen vor falschberatung zu schützen, ist sicherlich schon an seiner begründung zu erkennen.

    trotzdem hat das gesetz seinen sinn. es soll halt nicht jeder hinz und kunz zum "anwalt" machen.
    und da wird sicherlich auch nicht dran gerüttelt. die entsprechenden gesetze werden ja selbst von juristen verfasst. zwei krähen und so.

  • Vor 16 Jahren

    Bin beim Lesen über den fettgedruckten doppelten Schreibfehler "unendgeldlich" gestolpert. Darf ich ihn behalten, oder werde ich jetzt abgemahnt?! ;) :eek:

  • Vor 16 Jahren

    @Paranoid_Android («
    trotzdem hat das gesetz seinen sinn. es soll halt nicht jeder hinz und kunz zum "anwalt" machen.
    und da wird sicherlich auch nicht dran gerüttelt. die entsprechenden gesetze werden ja selbst von juristen verfasst. zwei krähen und so. »):

    mit krähen hat das gar nichts zu tun.

    es soll halt von gesetzes wegen die professionelle hilfe von ausgebildeten gewährleistet sein; von leuten, die ahnung haben.
    man läßt sich ja auch nicht von einem klempner die zähne ziehen und den blinddarm entfernen.

    nur:
    der bereicherungshurenartige mißbrauch so vieler lediglich mammonverhurter und unseriöser "kollegen" muß ein natürlich ein ende finden.
    wer standeswidrig und erkennbar nur zum zwecke des eigenen vorteils den abmahnungswüterich gibt, gehört von jedem betroffenen bei der anwaltskammer angezeigt, egal in welchem bereich dies vorkommt. fuck'em!

  • Vor 16 Jahren

    abgesehen davon sollte sich hier niemand ins bockshorn jagen lassen.
    wenn ich bock habe, verschicke ich auch mit fadenscheiniger begründung heute nacht in der bar abmahnungen in millionenhöhe an diverse barmitglieder; und?

    die abmahnung als solche hat ja noch gar keine rechtliche wirkung. sie ist kein urteil.
    man sollte sich also mit dem eigenen (bösen) anwalt getrost dagegen wehren und nicht nur wegen verpaßter fristen am ende am arsch sein.

    wär doch schade.

  • Vor 16 Jahren

    @Anonymous (« Es würde doch locker reichen, wenn rechtliche Tippgeber nur ihre berufliche Qualifikation angeben müssten. Dann kann sich jeder, dem Rechtsberatung zugute kommt, selbst überlegen, wieviel diese wert ist. »):

    Wie man's nimmt ... also - eigentlich nein ...
    Der Anwalt aus Schleswig-Holstein kann bei einem Online-Tip stolpern, weil ihm irgendwelche Spitzfindigkeiten des baden-württembergischen Rechts nicht geläufig sind.
    Ein Anwalt kann einen Hinweis geben und exakt einen Tag später feststellen, daß am Vortag ein Urteil gesprochen wurde, das seine ganzen Überlegungen über den Haufen wirft.
    Noch viel schöner ist natürlich, wenn zwei Anwälte gleichzeitig versuchen, online Hilfestellungen zu geben. Falls Du irgendwann mal drei verschiedene Meinungen zu einem Fall hören willst - lade Dir zwei Anwälte ein.

    Zitat (« Immerhin haften ja auch Makler in manchen Fällen, obwohl der Maklerberuf so wenig staatlich reglementiert ist wie der des Tanzlehrers oder Zauberers. »):

    Vielleicht bin ich momentan etwas unkreativ, aber mir fällt spontan keine Möglichkeit ein, wie man einen Makler haftbar machen will, wenn über ihn kein Vertrag zustande gekommen wäre ... wie überträgt man das auf einen Rechtstip aus einem Online-Forum?

    Gruß
    Skywise

  • Vor 16 Jahren

    @Anonymous (« Immerhin haften ja auch Makler in manchen Fällen, obwohl der Maklerberuf so wenig staatlich reglementiert ist wie der des Tanzlehrers oder Zauberers. »):

    maklern is ja auch kindergarten.

    das kann jeder innerhalb von 3 wochen lernen.

    die juristerei ist da schon ein wenig komplexer; die kleinigkeit von ein paar millionen seiten evtl.

    ebenso ist es mit der verantwortung. wo es um menschliche schicksale geht; sei es ökonomisch, familiär, eigentum oder knast, da kann man nur absolute profis ranlassen.

    sonst ist man richtern und staatsanwälten, polizei und finanzamt, ausländerbehörde und arbeittsamt komplett ausgeliefert wegen fehlender waffengleichheit.

    und ganz ehrlich:

    den horror eines solchen studiums plus referendariat würde sich keiner mehr geben, wenn am ende sowieseo quasi jeder die beratung aus dem bauch heraus machen dürfte. das wäre nicht gut für die qualität des rechtssystems.

  • Vor 16 Jahren

    Hier drehen aber einige gleich durch. Anwälte verdienen ganz gut mit Abmahnungen. Und wenn man eine Abmahnung erhält, soll man also direkt wieder zu einem Anwalt, der einen dann (wmgl.) kostenpflichtig berät? Es ist doch völlig klar, wie hier der Hase läuft.

    Wie ein schlauer Kopf hier schon einmal völlig richtig angemerkt hat: Wenn man auf einen kostenlosen, gut gemeinten, aber falschen Rat hört, so ist man selber schuld. Den gesunden Menschenverstand kann doch wohl noch jeder aufbringen, oder nicht? Ganz abgesehen davon, daß in einem Internet-Forum falsche Ratschläge in der Regel relativ schnell korrigiert werden...

  • Vor 16 Jahren

    Das ganze System würde doch in sich zusammenbrechen, wenn die erste Abmahnung zu Eigenkosten stattfinden müsste. Das dort schon ein Streitwert festgelegt werden muss, um überhaupt Ansprüche nachher gelten machen zu können, ist der Fehler in dem System. Ein fester Satz, für die erste Abmahnung sollte wirklich ausreichen, um den Massenabmahner den Zahn zu ziehen. Aber das durchzuziehen würde ja auf massiven Protest der Anwälte nach sich ziehen...

  • Vor 16 Jahren

    Die sollten auch gleich mal eine Verfügung gegen die Verbraucherzentralen erwägen, die ihnen ebenfalls ein Dorn im Auge sein müssen.^^

    Wäre wieder für das alte, bewährte Recht: Auge um Auge, Zahn um Zahn!

  • Vor 16 Jahren

    @Yoless (« Ein fester Satz, für die erste Abmahnung sollte wirklich ausreichen, um den Massenabmahner den Zahn zu ziehen. Aber das durchzuziehen würde ja auf massiven Protest der Anwälte nach sich ziehen... »):

    Och, da wären auch noch einige andere Leute dagegen, sowohl aus der Wirtschaft als auch diverse Privatpersonen.
    Ich sehe auch zunächst mal keinen "Fehler im System", denn die Abmahnung an sich und die Regelungen für eine Abmahnung halte ich schon für eine vernünftige Sache. Lieber einen wahrnehmharen Warnschuß vor den Bug als gleich einen Torpedo in die Seite.

    Aber wir kommen vom Thema ab ...

    Gruß
    Skywise

  • Vor 16 Jahren

    Du nennst das einen Warnschuss bei Beträgen jenseits der 1000 Euro? Erstaunlich...

  • Vor 16 Jahren

    ich will da ja nichts gegen Anwälte sagen (unserer ist momentan hoffe ich eh nicht on, und der wird da sicher auch nicht so einer sein), aber - manche wittern da schon ganz schön Geschäft....

  • Vor 16 Jahren

    nochmal für ooophie:

    der bereicherungsnuttige mißbrauch so vieler lediglich mammonverhurter und unseriöser "kollegen" muß ein natürlich ein ende finden.
    wer standeswidrig und erkennbar nur zum zwecke des eigenen vorteils den abmahnungswüterich gibt, gehört von jedem betroffenen bei der anwaltskammer angezeigt, egal in welchem bereich dies vorkommt. fuck'em!