Der Bundestag verabschiedet einen neuen Gesetzesentwurf zum Schutz der Rechteinhaber in der Unterhaltungsindustrie. Damit sollen u.a. die Staatsanwaltschaften entlastet werden, die derzeit unter Abmahnungswellen gegen Filesharer leiden.

Berlin (vac) - Die deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur "Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" vorgelegt, den der Bundestag am 11. April verabschieden soll. Damit würde es in Zukunft für Piratenjäger der Majorlabels einfacher sein, über die IP-Adresse von Tauschern illegaler Raubkopien an deren persönliche Daten zu gelangen.

Das Gesetz regelt unter anderem, dass der Geschädigte in "Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung" und Urheberrechtsverletzungen in "gewerblichem Ausmaß" ohne vorherige Strafanzeige der Täter die Namens-Herausgabe vom Internet-Provider fordern kann.

Der Unterhaltungsindustrie käme ein solches Gesetz natürlich sehr gelegen, zumal sich die Staatsanwaltschaften in Duisburg, Wuppertal und Saarbrücken seit kurzem weigern, Abmahnwellen gegen Filesharer weiterhin zu unterstützen. In der Vergangenheit gingen Abertausende von Strafanzeigen gegen Filesharer bei den zuständigen Landgerichten ein.

Grund: Den Piratenjägern der Musikindustrie ist es zwar möglich, die IP-Adressen der Urheberrechtsverletzer herauszufinden, doch die Personen hinter den Nummern dürfen Internetprovider nur auf Veranlassung der Staatsanwaltschaften herausgeben.

In Saarbrücken verbietet seit kurzem sogar ein Gerichtsbeschluss, dass User-Daten ermittelt werden. Man beruft sich dabei auf §406e der Strafprozessordnung, der besagt, dass die Einsicht in die Akten zu versagen ist, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen.

Ein schutzwürdiges Interesse besteht zum Beispiel, wenn kein direkter Tatverdacht nachgewiesen werden kann. Da ermittelte IP-Adressen noch lange kein Garant dafür sind, dass die Person, auf die der Internetanschluss gemeldet ist, auch der Täter ist, ist ein solcher demzufolge nicht gegeben und eine Akteneinsicht muss nicht gewährt werden.

Laut heise.de hagelte es daraufhin von Seiten der Unterhaltungsindustrie Beschwerden. Nun schafft der Bundestag mit dem neuen Gesetzesentwurf Abhilfe. Zahlreiche Juristen äußerten bereits Bedenken, dass die unkonkrete Formulierung des Gesetzestextes in der Zukunft zu noch mehr Schwierigkeiten bei der Klärung bestimmter Fälle von Urheberrechtsverletzungen führen könnte.

Kritik übten allerdings auch Vertreter der Musikindustrie: "In dem Gesetzestext ist an zwei Stellen von gewerblichem Ausmaß die Rede, aber niemand weiß, was das eigentlich bedeuten soll", so Stefan Michalk, Geschäftsführer des deutschen Bundesverbands Musikindustrie gegenüber Spiegel Online.

Der CDU-Abgeordnete Krings zeigt sich dagegen zufrieden über die Neuerungen: "Diese Formulierungen schützen die Rechteinhaber deutlich besser als der ursprüngliche Regierungsentwurf, und das ist unser Anliegen."

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88 Kommentare

  • Vor 16 Jahren

    @laut.de (« brrrrrrrrrechen. »):

  • Vor 16 Jahren

    Muss da wieder das Bundesverfassungsgericht ran und den Flickenteppich der Damen und Herren der Großen Koalition ausbessern?

  • Vor 16 Jahren

    @Popel Opel (« Pau! Was ist denn z.B. wenn jemandem original Cds geklaut werden oder verloren gehen (was mir nämlich schon mal passiert ist) und er jedoch noch die Hüllen für die Cds hat.Der jenige muss doch dann versuchen die Musik durchs downloaden wieder zu bekommen. »):

    Ah ja. Muß ich mir merken. Mir ist vorletzte Woche mein Lieblingskugelschreiber geklaut worden und ich habe nur noch den passenden Druckbleistift dazu. Muß ich also versuchen, mir den passenden Kugelschreiber beim nächsten Schreibwarenhändler zu klauen.

    Nee, also echt ... :rolleyes:

    Gruß
    Skywise

  • Vor 16 Jahren

    Ich hoffe, das es irgendwann auch der letzte mitkriegt.
    Hey die Hoffnung stirbt zuletzt. :D

  • Vor 16 Jahren

    @wayfarer (« @Skywise («
    Zitat (« VHS konnte aber nich kontrolieren, wie oft, wo, und wie viele Kopien du machst.
    Ich mag MP3 (hochformatig) selber, bin aber immer noch der Meinung, das wenn ich etwas Kaufe, es auch besitze. D.h. Ich kann und will damit machen, was ich will und wenn ich mir damit die Wände tapeziere, das geht die nichts an. »):

    Auch mit VHS oder anderen analogen Medien durftest Du nie machen, was Du wolltest, zumindest nicht in einem unbeschränkten Maß. Da sehe ich keinen großen Unterschied zu mp3.

    Gruß
    Skywise »):

    Es konnte bloß keiner so sauber kontrollieren, wie beim Digital Rights Management. Danke Microsoft.
    Wenn du die Dinger schon mal benutzt hast wirst du feststellen, das die Dinger nur 3 mal gebrannt werden dürfen und immer ein Lizenzfile benötigen um auf einen digitalen Medium (Player, PC) abgespielt zu werden. Du hast keine Musik gekauft sondern ein Wegwerftaschentuch. »):

    Ihr redet schon noch von MP3s oder? Da gibts kein DRM sondern höchstens Wasserzeichen. Aber die sind auch schon scheisse genug. Der nächste Punkt ist natürlich, das wir uns von einer Softwarefirma gängeln lassen, wo es doch Alternativen auf dem Markt gibt.
    Kauft einfach nicht, was euch nicht zusagt und guckt euch nach Alternativen um. Ich kauf nur MP3s in einer Qualität jenseits von 192 und das zu angemessenen Preisen. Was ich wirklich höre, wird aber zusätzlich als CD gekauft. Auch hier gebe ich niemals über 15 Euro aus. Wenn es noch mehr Platten geben würde, dann würde ich sogar die Platten vorziehen, denn CD klingen im Vergleich und für meine Ohren Scheisse..

  • Vor 16 Jahren

    Als einzige Alternative fällt mir nur Allofmp3 (http://de.wikipedia.org/wiki/Allofmp3) ein und da begibt man sich auch schon wieder auf dünnes Eis.
    Zwar nicht illegal, aber ich glaube nicht, das es noch lange am Leben bleiben wird.

    DRM verwaltet die Wasserzeichen, so gesehen ist dies DRM :D