Der CCC präsentiert sein Anti-Abmahn-Gimmick. Ein Medienanwalt warnt aber vor dessen Gebrauch.

Hamburg (kluk) - Blindtext gegen Blindtext – der Chaos Computer Club geht in die Offensive. Um Abmahnkanzleien den Geldhahn zuzudrehen und Betroffenen Stunden der Grübelei zu ersparen, präsentiert der Hackerverein nun seinen ersten "Abmahnbeantworter". In fast schon spielerischer Manier generiert dieser abgemahnten Usern ein passendes Antwortschreiben – vorausgesetzt, man hat selbst tatsächlich keine Urheberrechtsverletzung begangen.

Vermeintlichen Störern soll das Leben leichter gemacht werden

Damit richtet sich der CCC insbesondere an die sogenannten 'Störer'. Also an Anschlussinhaber, die ihr Funknetzwerk mit anderen teilen, beispielsweise mit Nachbarn, WG-Mitbewohnern und innerhalb eines Tor-Netzwerks. Opfer der Abmahnindustrie werden auch immer häufiger Freifunker, also Privatpersonen, die die Errichtung eines frei zugänglichen Funknetzes in Großstädten anstreben.

In einer Pressemitteilung des CCCs heißt es, diese unberechtigten Mahnungen würden "das Anbieten von Infrastruktur für freie und offene Netze zunehmend erschweren. Dagegen wollen und sollten wir uns wehren."

Rechtsanwalt warnt ausdrücklich vor Generator

Mit Markus Kompka warnt jetzt aber ein Kölner Rechtsanwalt für Urheberrecht vor dem Abmahnbeantworter. Konkret geht es ihm um Schritt Nummer drei, in dem der Betroffene angibt, warum er als Täter überhaupt nicht in Frage kommen kann. Auswählen lassen sich hier Belegsätze wie "Ich war nachweislich im Urlaub." oder "Ich besitze keinen internetfähigen Computer.". Die so preisgegeben Informationen spielen den Abmahnern unnötig in die Hände, so der Jurist.

Auf seinem Blog äußert sich Kompka wie folgt: "Solche Geschwätzigkeit ist taktisch äußerst unklug. Denn wer sich ohne Not verteidigt, klagt sich an – und liefert den Abmahnern wertvolle Informationen, die zur Beurteilung der Erfolgsaussichten eher hilfreich als abschreckend sind."

Störerhaftung inzwischen gesetzlich geregelt

Dabei wurden die Rechte der Störer im Zuge einer Gesetzesänderung Ende Juli ohnehin gestärkt. Gemäß § 8 Abs. 3 TMG gilt für Anbieter eines öffentlichen Hotspots seitdem dasselbe Recht wie für Festnetzanbieter: Bei Rechtsverstößen durch Dritte im eigenen Netzwerk übernehmen sie keine Haftung.

Um den Anwälten ihre Praktiken also nicht noch zusätzlich zu erleichtern, sollte der etwaige Antwortbrief doch lieber weiterhin selbst getippt werden – oder die entsprechenden Passagen aus dem generierten CCC-Schreiben gelöscht werden.

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2 Kommentare mit 2 Antworten

  • Vor 7 Jahren

    :D großartige aktion, aber leider in der tat unpraktikabel. was der kollege kompka entgegnet, ist zutreffend. sollte man höchstens als symbolischen gag sehen und nicht nutzen.

  • Vor 7 Jahren

    sowas kenn ich. Is doch gar nicht so schwer...
    1) sämtliche Anschuldigungen von sich weisen
    2) darauf verweisen dass man ein Ehrenmann ist
    3) hinzufügen dass man auf automatisch generierte E-Mails einfach gar nicht mehr reagiert
    4) jede weitere E-Mail löschen (wenn sie automatisch generiert wurde was man irgendwann merkt)
    5) ????
    6) Profit

    • Vor 7 Jahren

      Vielleicht hilft's auch, wenn man die Mail mit einem "ungelesen 1/5" beantwortet.
      Gruß
      Skywise

    • Vor 7 Jahren

      Ich bevorzuge Skywise' Antwort.

      Ich hab so eine Mail noch nicht bekommen, aber reicht es nicht einfach, wenn man damit antwortet, dass man keine Urheberrechtsverletzung begangen hat und dann ein Screenshot von seiner Chronik mitschickt um zu zeigen, dass man auf keinen urheberrechtsverletzenden Seiten war?