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Im zweiten großen Filesharing-Prozess der US-Musikindustrie wurde der Angeklagte mit 40.500 Dollar belangt. Das Urteil selbst ist den Klägern jedoch wichtiger als der Schadensersatz.
Arizona (loc) - In Arizona ist am vergangenen Freitag das zweite Urteil in einem der vielen tausend geführten Verfahren der Plattenindustrie-Vertretung RIAA gegen mutmaßliche Filesharer gesprochen worden. Tauschbörsennutzer Jeffrey Howell muss wegen Verbreitung von zwölf Songs via KaZaA nun 40.500 Dollar (27.900 Euro) Schadensersatz ans Label Atlantic zahlen - und außerdem die Prozesskosten von umgerechnet 240 Euro tragen.
Der Angeklagte, der sich mangels Geld selbst verteidigt hatte, wurde von der Internet-Bürgerrechtsorganisation EEF unterstützt. Die Electronic Frontier Foundation setzt sich unter anderem für die Beibehaltung des Fair Use ein, eine Copyright-Einschränkung, die es den Nutzern erlaubt, Privatkopien anzufertigen und sie auf dem Computer oder auf MP3-Playern abzulegen.
Einen kompetenten Anwalt konnte die NGO aber offensichtlich nicht für Howell auftreiben, so dass auch als unwahrscheinlich gilt, dass Atlantic Records die zugesprochene Summe von Howell jemals erhält.
Die Argumentation der RIAA bröckelt
Dabei schien die Argumentation der RIAA zunächst bröckelig: Experten bezweifeln seit langem, dass alleine das Bereitstellen von Musik im Shared-Ordner bei Programmen wie KaZaA schon eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dazu müsse man auch nachweisen, dass die Kopie weitergegeben wurde.
Als Howell jedoch im laufenden Verfahren seine Festplatte formatierte und das Betriebssystem neu installierte, beschleunigte sich der Prozess plötzlich: Die Vernichtung von Beweisen sei "absichtlich durchgeführt worden und dreist", so der zuständige Richter. Da der Angeklagte dem Verfahren damit jegliche Grundlage entziehen würde, wurde er noch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens schuldig gesprochen.
Die Musikindustrie triumphiert derweil: Wichtiger als der Peanuts-Schadensersatz ist der RIAA das Urteil an sich.
222.000 Dollar für zwei Dutzend Songs
Denn das im Oktober letzten Jahres in Minnesota beendete Filesharing-Verfahren gegen eine alleinstehende Mutter könnte wegen Verfahrensfehlern wiederaufgenommen werden.
Die laut Eigeneinschätzung nicht computeraffinen Geschworenen verurteilten die Angeklagte für die Online-Verbreitung von 24 Songs zu einer horrenden Geldstrafe von insgesamt 222.000 Dollar. Die Anwälte der RIAA hatten damals argumentiert, dass das bloße Bereitstellen von Musik im "Shared"-Ordner eines Filesharing-Programms eine Urheberrechtsverletzung darstelle.
Irrationales Urteil
Nicht nur der Copyright-Rechtsanwalt Ray Beckerman zeigte sich im Anschluss ans Urteil fassungslos: "Eine Strafe von 220.000 Dollar für die Urheberrechtsverletzung von 24 Songs, die zusammen 23,76 Dollar kosten? Das ist eines der irrationalsten Dinge, die ich in meinem Leben mit dem Gesetz je gesehen habe".
http://www.heise.de/newsticker/40-000-US-Dollar-Strafe-in-Filesharing-Verfahren--/meldung/115278









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scheren würde, fände ich das ziemlich traurig.
scheren würde, fände ich das ziemlich traurig.



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