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Die Freigabe von Gerichtsunterlagen offenbart die Hauptursache für Michael Jacksons Tod: eine tödliche Dosis Propofol im Blut. Der zuständige Gerichtsmediziner spricht angeblich von einem Tötungsdelikt.
Los Angeles (mma) - Entsprechende Gerüchte kursierten seit Wochen, jetzt ist es amtlich: Michael Jackson hatte zum Zeitpunkt seines Ablebens eine tödliche Dosis des starken Schlafmittels Propofol im Körper. Das bestätigen Gerichtsunterlagen aus einem Hausdurchsuchungsbefehl, der am Montag in Houston veröffentlicht wurde.
Damit ist die Haupttodesursache geklärt. Mit der Feststellung wandelt sich Jacksons Tod am 25. Juni nun vermutlich in ein Tötungsdelikt: Die Nachrichtenagentur Associated Press zitiert eine dahingehende Aussage des Gerichtsmediziners, die allerdings bisher nicht offiziell bestätigt ist.
Michael Jacksons Hausarzt Conrad Murray, der von den Ermittlungsbehörden zunächst nicht als Verdächtiger betrachtet wurde, hat bis dato erklärt, seinem Patienten zwar neben diversen anderen Beruhigungsmitteln Propofol verabreicht zu haben, jedoch nicht in tödlichen Dosen.
Sorge um Propofol-Sucht
Aus dem jetzt freigegebenen Durchsuchungsbefehl für das Haus des Doktors geht hervor, dass Murray sich Sorgen um eine mögliche Propofol-Abhängigkeit gemacht hatte. Der LAPD gegenüber gab er zu Protokoll, den 50-Jährigen über einen Zeitraum von sechs Wochen zunächst mit 50 Milligramm, dann 25 Milligramm des Hypnotikums behandelt zu haben.
In der Nacht sowie am Morgen seines Todes stellte der Arzt Jackson laut Polizeiprotokoll erst mit Valium und weniger starken Medikamenten ruhig, griff dann aber um 10:40 Uhr nach ausbleibender Wirkung und wiederholter Forderung seines Patienten doch zu einer 25 Milligramm-Dosis Propofol. Nach zehn Minuten, so Murray, habe er schließlich das Zimmer verlassen, um Anrufe zu erledigen. Als er zwei Minuten später zurückkam, soll Jackson bereits nicht mehr geatmet haben.
Anklage wegen fahrlässiger Tötung?
Eine Anklage gegen Dr. Conrad Murray wegen fahrlässiger Tötung rückt nach diesen Erkenntnissen näher. Zudem ist nach der Protokollfreigabe weiter nicht bekannt, woher der Arzt das Propofol besorgte. Auch sollen zwischen der Feststellung des Atemstillstands durch Murray und dem Notruf 90 Minuten vergangen sein. Die bislang unveröffentlichte gerichtsmedizinische Analyse dürfte demnächst weitere Aufklärung geben.
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