Da Menowin Fröhlich gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat, muss er jetzt 313 Tage hinter Gittern absitzen.
Darmstadt (hns) - Deutschlands Pop-Bad-Boy muss wieder hinter Gitter: Menowin Fröhlich verbringt den Rest seiner Haftstrafe im Gefängnis. Er war mit der Auflage entlassen worden, seine Bewährungshelferin regelmäßig zu kontaktieren. Hier zeigte er Nachlässigkeit, weshalb das Amtsgericht Darmstadt ihn jetzt wieder in den Knast schickt.
2005 war der Sänger wegen Scheckbetrugs und Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Eine weitere Körperverletzung verlängerte die Strafe um vier Monate. Nach einem Freigang kehrte Menowin nicht mehr ins Gefängnis zurück - er tauchte für zwei Jahre unter. Schließlich stellte er sich der Strafe, die im August 2009 zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Menowin ist erschüttert
Jetzt erwarten den DSDS-Vize noch 313 Tage im Gefängnis. Gegenüber der Bild-Zeitung ließ Menowins Strafverteidiger skeptische Töne verlauten: "Herr Fröhlich steht dem Ganzen mit Unverständnis gegenüber und ist erschüttert."
Der Anwalt möchte jedoch auf einen offenen Vollzug plädieren. So könnte der Sänger tagsüber die Haftanstalt verlassen und müsste sich erst abends dort einfinden. Wann Menowin die Strafe antreten muss, steht noch nicht fest. Aufgrund von Aufnahmen für seine angekündigte CD, wurde ein Aufschub der Haft beantragt.