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Das Urteil im Prozess Kraftwerk vs Pelham in höchster Instanz gilt als wegweisend für Musikschaffende in Deutschland.
Karlsruhe (max) - Die Elektronik-Legenden Kraftwerk pflegen einen sehr rigiden Umgang mit ihren teilweise mehr als dreißig Jahre alten Werken. Nun steht eine Klage gegen die Frankfurter Produzentengröße Moses Pelham am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Entscheidung an. Hütter und Co. werfen Pelham vor, im Sabrina Setlur-Song "Nur Mir" von 1997 ohne ihre Einwilligung eine mehrsekündige Sequenz ihres Stücks "Metall Auf Metall" (1977) gesampelt zu haben – und fordern nun Schadenersatz.
Samples als 'Kulturentwicklung'
Während die Pelham-Verteidigung in der Wiederverwertung von musikalischen Fremd-Fragmenten eine 'Kulturentwicklung' sieht, erkennen Kraftwerk lediglich eine offensichtliche Verletzung Ihrer Schutzrechte. Die Musikarbeiter betreiben einen strengen Umgang mit der Verwendung der eigenen Werke.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Kraftwerk eine der meistzitierten und -gesampelten Gruppen der Musikgeschichte ist. So haben sich unter anderem schon Coldplay, Fatboy Slim oder ein Biz Markie aus dem Fundus der Düsseldorfer bedient. Dass Sie die Weiterverwertung Ihres Schaffens aber in jedem Fall als Kompliment unter Musikern ansehen, darf bezweifelt werden.
Naht eine Klageflut?
Die Entscheidung in dieser Sache hat womöglich weitreichende Bedeutung. Würde das (unlizensierte) Sampeln zukünftig konsequent verboten und den Schadenersatz-Ansprüchen stattgegeben, sind zumindest zwei Folgen unschwer abzusehen: Zum einen dürfte eine Flut von Klagen auf die deutsche Musiklandschaft hereinbrechen. Zum anderen wird der Zugang zu einem gängigen, oft kreativen, aber manchmal überstrapazierten Produzenten-Instrument deutlich erschwert. Prozessauftakt war am vergangenen Donnerstag, das unter Umständen folgenschwere Urteil wird für den kommenden Freitag erwartet.
http://www.cheebadesign.com/perfect/kraftwerk/sample.htm
frei. Gegen eine Spende in die, wahrscheinlich, leere "Rentenkasse".Und gerade eben wurde Johannes Kreidler mit seinen Antrag bei der GEMA abgewatscht mit der Begründung:
"So unterfallen musikalische Zitate nur dann dem Schutz des Urheberrechts, wenn sie auch als solche erkennbar seien,...".
Das könnte doch schon mal recht interessant werden was nun alles erkennbar ist. 
naja, Kraftwerk lassen sich einfach nicht alles gefallen. Da gabs auch schon mit anderen Bands Probleme, glaub ich, als Rammstein was geklaut haben, da haben die auch gleich mal die Meinung gesagt. Ich bin ja froh, dass Oomph! selber so sehr protuktiv sind und nicht Sachen klauen müssen (obwohl das denen ja dauernd passiert das andere bei ihnen klauen, im großen Stil gleich noch dazu.....Oomph! sind da viel zu gutmütig und kämpfen nicht gleich dagegen an...)
ich bin selbst (klassischer-)musiker und in unserern werken ist es gang und gäbe, dass ein paar takte "zitiert" werden, bis zu 7 takten sind übrigens per gerichtsentscheid legitim.(Ich könnte in der renaissance anfangen und mit beispielen von gestern aufhören)
das hat man vor 400 jahren in der szene genauso gemacht wie heute und das beispiel "radioaktivität" hinkt gewaltig! richtige musiker brauchen teilweise dekaden um ein stück von "nur" 5 minuten bühnenreif fertigzustellen.
ich für meinen teil behaupte einfach, dass die combo kraftwerk ihre chance wittert an geld zu kommen, vorallem weil der titel jetzt schon mehr als 10 jahre auf dem markt ist.
so long, max
auch wenn's kraftwerk ums geld ginge, na und? moses pelham und co. wollen damit ja auch geld verdienen. man könnte vorher ja schon mal nachfragen oder den original-künstler bezahlen/beteiligen, wenn man seine arbeit einfach so mitverwendet.
Urheberrechtlich ist das eine spannende und lange diskutierte Frage. Bin sehr gespannt auf das Urteil - ich bin ziemlich sicher, dass Sampling möglich bleiben wird, auch ohne jedesmalige Zustimmung. Urheberrecht ist das Mittel eines sehr komplexen Interessenausgleichs zwischen Urheber, Verwerter und Allgemeinheit bzw. Drittkünstlern. Insofern wird da ein vertretbarer Ausgleich gefunden werden.
Ich frag mich aber auch, weshalb Moses P. schon so lange (seit Stefan Raab?) nicht verklagt wurde... Könnte man eigentlich öfter machen.
Ehhhmm... Hier wird Kraftwerk mit Oomph verglichen? Herrje...
Ich glaube, der Artikel auf der Seite ist etwas irreführend geschrieben. Kraftwerk sind nicht so intolerant, zB für Coldplays "Talk", wo ja das Gitarrenriff eine 1:1 - Kopie aus "Computerliebe" ist, haben sie das Teil freigegeben. Im Moses Pelham-Stück geht es weniger um das reine Samplen, sonder darum, den Sound eines Stückes kopiert zu haben. "Metall auf Metall" ist eine Art Anhang des Songs "Trans Europa Express", also kein "richtiger" Song, sondern eine Rhytmus-Struktur - und genau daraus wurden besagte Sekunden geklaut, gelooped und damit quasi vom Höreffekt her, das ganze Stück geklaut, zumindest in weiten Teilen. Soweit ich das verfolgt habe, klagen Kraftwerk ganz bewusst nicht auf das Samplen einiger Sekunden Musik, sondern eben auf den Sound - und das ist in der Rechtssprechung schon eine interessante Sache, denn das ist nunmal ein Unterschied, ob sich Musiker ein Klangbild in sehr langer Tüftelarbeit erarbeiten, oder einen Sound (und ich rede nicht von einem einzigen Klang, sondern von einem gesamten Klangbild) klauen und da eine eher mäßig talentierte Rapperin drüber sabbeln lassen.
Dann noch zu der Frage, wo waren Kraftwerk die letzten 10 Jahre. Das letzte Album ist von 2003, seit 1996 sind sie jedes Jahr auf Tour. Kraftwerk ist bloss eine weltweit - immer noch - bekannte und erfolgreiche Band und davon abgesehen, sind die Herren wohl weniger an Frankfurter Proletenrap interessiert und da verwundert es kaum, wenn man den Quatsch bis dato noch nicht gehört hat, zumal Frau Setlur ihre erfolgreichen Zeiten ja nun auch schon ganz schön lange hinter sich hat. Ich hab dieses besagte Stück übrigns auch noch nicht gehört - und lege auch keinen gesteigerten Wert drauf.
Wenn es wirklich so ist, dass das gesamte rhytmische Klangbild kopiert wurde, dann steht den Urhebern ganz klar ein Anteil zu. Das geschieht sicher nicht, weil Kraftwerk kein Geld verdienen. Ganz sicher nicht. Ich denke mal, da spielt vielleicht auch eine gewisse Symapthie/Antipathie mit rein. Denn da, wo ein Chris Martin von Coldplay freundlich angefragt hat, ob er für "Talk" das Riff nutzen darf und eine Zusage bekommen hat, hat Moses Pelham rotzfrech geklaut. Finde ich gut, gegen so eine Art vorzugehen, auch wenn bei Setlurs Verkaufszahlen dabei wohl kaum grossartig was rumkommen dürfte. Nach der Frau kräht doch schon lange niemand mehr.
und überhaupt. wtf ignoranz??? ich höre seit jahren kein radio mehr, und muss mich ja auch eher schämen, dass ich musik-tv schaue. und welcher richter sollte von den kraftwerk-leuten verlangen, dass sie irgendwelche radio- oder musiksender checken? alsobitte.
Mh nach reiflicher Überlegung 2s?
Ich meine was hat das mit Musik zu tun. Haben ja Klingeltöne mehr Aussagekraft.
Also wer sich wegen 2s oder 2cm in die Hose macht ist entweder doof oder ein kleinkarierter Spießer der mit den Greifzirkel und Lineal den Tisch deckt.
Müssen scheinbar 2 sehr wichtige Sekunden gewessen sein und selbst wenn diese 2s das ganze Stück ausgemacht haben, kann ich nur Sagen Gratulation, geistig überhoben habt ihr euch damit wirklich nicht, okay der Kopierer noch weniger, aber schämt ihr euch nicht selbst? 2s sind also die Quintessenz des ganzen Songs?
Das auch noch mit einer Klage bestätigen zu lassen, echt da habt ihr euch aber ein Armutszeugnis ausgestellt. 
Da ich die Zeitschrift nicht da habe, kann ich nicht sicher sein, aber das OLG Hamburg scheint sich zuvor mit dem SV befasst zu haben (ZUM 2006, S. 760 - Metall auf Metall). Die haben, wenn ich die Sekundärquelle richtig verstehe, das Sampling in diesem Fall untersagt. Ist jetzt aber eher unseriös diese Einschätzung, da ich das Urteil nicht hier habe.
An sich ist ein spezieller "Sound" soweit ich weiß nicht urheberschutzfähig, weil er kein Werk ist. So sehen es auch die beiden führenden Lehrbücher zum Urheberrecht in DLand, Rehbinder, Urheberrecht (2008), § 14 Rn. 176; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht (2007), § 9 Rn. 190.
Mal sehen, was herauskommt. Immer schwer sowas zu kommentieren, wenn man den genauen Sachverhalt nicht hat und sich alles aus einer Minimeldung zusammenreimt.
Oh mann,
Ich mein ich kenn mich in der Szene ja nicht so aus, aber da gibts echt dreistere Kopien. Das ist nicht mal direkt aus dem Kraftwerksong kopiert sondern nur eine Reinterpretation des Beats.
kommt mir schon ein wenig kleinkariert vor, bei allem Respekt vor Kraftwerk
im moment scheint ja der klau/das zitat von kraftwerk sachen hoch im kurs zu stehen. kein wunder, dass die irgendwann von dem ideenklau genug haben.
ich finde es noch viel ärgerlicher, wenn meine ohren mit musik strapaziert werden, bei der ich mich ständig frage ... ey, woher ist denn das nun wieder geklaut.
so sehr ich geneigt bin, dir zuzustimmen und es mir grundsätzlich ähnlich ergeht, lars.
auch hütter und co sitzen da mitunter im glashaus.
autobahn klingt sehr verdächtig nach teilen von "fun, fun, fun" von den beach boys.
eine klage von letzteren gab es jedoch nie.
"In der richtigen Musik ist das geistige Verständigung. Kreatives Feedback. Wenn das allerdings bei irgendwelchen Gurken oder rein kommerziellen Produkten auftaucht, dann wird unser Verlag da schon tätig werden." Ralf Hütter in Sideline, 2006

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