@Subversive1 Jeder der diese nicht bedingungslos ablehnt,[...] kann von mir mit Fug und Recht als faschistisch bezeichnet werden.
[...]
Wir müssen einfach mal davon weg kommen immer nur binär zu denken...
Ja ne, is klar, ne?

Ich lehne Abschiebungen nicht bedingungslos ab. Stimmt. Weil ich eben nicht binär denke.
Ich habe das im anderen Thread auch schon erläutert.
Die gängige Praxis der Nationalität als Unterscheidungsmerkmal, finde ich auch tendenziell faschistisch. Da diese faktisch Ausländer härter bestraft als Deutsche, wofür ich keinen Grund sehe.
Allerdings kann man die Sache auch von einer anderen Seite sehen. Ich weiß, das kannst Du nicht nachvollziehen, da das Konzept von Staat Dir fremd bzw. verhasst ist, aber trotzdem:
Ein Staat ist (für mich) eine Zweckgemeinschaft von Individuen. Man kann also auch so argumentieren:
Als offizielles Mitglied dieser Gemeinschaft stehen Dir eben gewisse Privilegien zu, zum Beispiel ein lebenslanges Aufenthaltsrecht (Die Strafe der Verbannung wurde ja abgeschafft). Somit ist die Ausweisung von Nichtstaatsangehörigen also keine zusätzliche Strafe, sondern einfach eine mit dem Verstoß einhergehende Aufhebung von freiwillig und auf Widerruf gewährten Privilegien für Gäste (in diesem Fall: Leute, die hier Leben, aber nicht zum Verein gehören).
Soweit die offizielle Lesart. Diese ist in sich nicht faschistisch, aber sie hat ihre Schwächen:
Meine Kritik setzt da ein, wo der Status als Gast definiert wird. Denn die Wahl liegt ja nicht beim Gast. Hätten wir ein Einbürgerungssystem, bei dem jeder frei entscheiden könnte, ob er Mitglied wird, oder nicht, oder gar wieder austritt, wäre das etwas anderes. Im Moment entscheidet darüber aber der Geburtsort bzw. der Status der Eltern. Die Nationalität. Und das ist willkürlich und im Kern faschistoid.
Darum will ich mal weg vom Begriff Staat, hin zum Terminus Gesellschaft. Viele hier lebende Ausländer sehe ich einfach nicht mehr als Gäste, sondern als Teil der Gesellschaft. Ich messe Nationalitäten keinen besonderen Stellenwert bei, also unterscheiden sich diese Menschen für mich schlicht null von Menschen, die zufällig einen deutschen Pass haben. Wenn sie hier gegen die Regeln verstoßen, sollten sie genau behandelt werden, wie jedes andere Mitglied der Gesellschaft auch. Ohne Zusatz-Konsequenz, weil ihr Pass die falsche Farbe hat.
Oder um mal auf diesen blöden (siehe anderer Thread, warum blöd, aber einige Leute scheinen es anders nicht zu verstehen) Vergleich vom Gast, der sich nicht benimmt, einzugehen: Man schmeißt auch seine Adoptivkinder nicht raus, bzw. wenn man Adoptivkinder anders behandelt als die Leiblichen ist man halt ein Arschloch. Punkt.
Aber jetzt kommen wir zu dem Teil, wo ich sagen muss: Ich lehne Abschiebungen nicht
bedingungslos ab. Und zwar für Leute, die eben nicht Teil dieser Gesellschaft sind. Ich habe im anderen Thread Beispiele genannt: Leute, die extra nur aus dem einen Grund in dieses Land einreisen, um hier Straftaten zu begehen, bzw. sich auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern, ohne ein Teil davon zu sein. In diesem Fall halte ich Abschiebungen für eine angemessene Schutzreaktion einer Gesellschaft. Ich würde diese Leute in den meisten Fällen noch nicht einmal hier bestrafen, sondern einfach nur raus und nie wieder rein.
Wahrscheinlich hast Du eh gar nicht bis hier her gelesen, weil Dein Blutdruck bereits beim Wort "Staat" auf 180 ist, und Du durch den roten Nebel vor Deinen Augen nichts mehr entziffern konntest...
Man kann zum Thema Territorialstaat stehen wie man will, im Moment ist das halt die gängige Organisationsform für Gesellschaften auf diesem Planeten. Mit diesen Parametern muss man rechnen. Ich meine, wenn Du das abschaffst, hat sich das Thema Abschiebung eh erledigt, und somit die ganze Diskussion.

Konkret auf die laufende Diskussion bezogen: Voodoo ist für mich Teil dieser Gesellschaft, also ist seine Anschiebung Unrecht.
Allerdings, auch das sei nochmals wiederholt: Die Frage nach der Tat ist dennoch legitim. Eine Strafe macht eine Tat nicht ungeschehen. Auch wenn sie dadurch eventuell gesühnt wurde. Plump ausgedrückt: Wenn ein Mörder nach 20 Jahren aus dem Knast kommt, fängt sein Opfer dadurch nicht plötzlich wieder an zu leben. Die Tat als solche und ihre Konsequenzen bleiben bestehen.
Du hast Recht, es ist absolut legitim, nach Verbüßung einer Strafe, die Sache als abgeschlossen zu betrachten, und keine Privatperson hat das Recht, diese Information einzufordern.
Aaaaaaber: Auch wenn die Art der Tat für mich keinen Einfluss darauf hat, ob ich eine Abschiebung für ungerechtfertigt halte oder nicht, beeinflusst sie dennoch meine persönliche Einschätzung des Täters.
Und ich persönlich würde einem Vergewaltiger oder Erpresser zwar nicht das Aufenthaltsrecht absprechen, aber mein Engangement zu seinen Gunsten würde doch deutlich weniger eifrig ausfallen als z.B. bei einem Kleindealer, Sprayer oder Taschendieb.