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Das Kulturministerum in Peking hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der Playback-Auftritte unter Strafe stellt.
Peking (tol) - Kaum zu glauben, trotzdem wahr: China möchte das Playback unter Strafe stellen. Das Pekinger Kulturministerium veröffentlichte am Donnerstag einen Gesetzesentwurf auf seiner Website. Darin ist vorgesehen, professionellen Musikern zu untersagen, auf der Bühne und bei sonstigen Live-Auftritten Bandaufnahmen einzusetzen. Live-Gesang und selbstgespielte Instrumente dürften nicht ersetzt werden, denn: Nach Auffassung des Ministeriums handelt es sich bei Playback-Performances um Betrug an der Öffentlichkeit.
Hintergrund des Anti-Playback-Gesetzes könnte womöglich der Auftritt der siebenjährigen Lin Miaoke bei den Olympischen Spielen 2008 sein. Das Mädchen begeisterte bei der Eröffnungsfeier nur vermeintlich mit ihren Sangeskünsten. Wie sich später jedoch herausstellte, bewegte sie lediglich die Lippen. Grund: Die Original-Interpretin war für zu wenig attraktiv befunden worden. Der jetzige Gesetzesentwurf nennt bislang kein konkretes Strafmaß.
Setzt die Regierung das Gesetz wirklich in die Tat um, muss sich die Musikszene Chinas auf weitreichende Konsequenzen gefasst machen. Jeder Innovation läge ein großer Stein im Weg, schließlich wäre es fortan unmöglich, Popmusik auf Sample-Basis vor einem Publikum zu präsentieren. In Zeiten digitaler Musikverarbeitung wäre dies ein herber Verlust. Darüber hinaus wäre - bliebe das Vorhaben nicht nur auf "professionelle Künstler" beschränkt - die auch in China beliebte Karaoke-Kultur in höchster Gefahr.

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-terror-clowns an. 

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