Mit legal kopierten Notenblättern will der Verein Musikpiraten deutsche Kindergärten vor den Anwälten der GEMA schützen.
Deutschland (snr) - Aus Sicht der GEMA sind die Bösewichte in ganz Deutschland aktiv, als Erzieher in deutschen Kindergärten. Tatbestand: Der Verstoß gegen Lizenzrechte durch das Verteilen von Notenblättern an Drei- bis Sechsjährige.
Geht es den Betreuern darum, dass die Kinder mit ihren Eltern zuhause die Lieder üben, sieht die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) darin eine Straftat. Deshalb verlangt sie seit dem vergangenem Monat Gebühren für geschützte Lieder wie "Schni-Schna-Schnappi", jeder Kindergarten oder Hort soll jährlich 56 Euro berappen.
Schnappi wird zur Kostenfalle
Der gemeinnützige Verein Musikpiraten will den Kindergärten die Angst vor den GEMA-Anwälten nehmen und plant die Veröffentlichung eines kleinen Notenbuchs mit vorweihnachtlichen und vor allem gemeinfreien Kinderliedern, die legal und kostenfrei kopiert und verteilt werden dürfen.
Auf seiner Homepage sucht der Verein mit einem Aufruf Lieder, die entweder unter Creative Commons lizenziert sind, oder von den Urhebern sogar als gemeinfrei ausgezeichnet wurden. Hinzu kommen traditionelle Kinderlieder wie "Hänsel und Gretel" der Rechteschutz längst ausgelaufen ist und die mittlerweile als Kulturgut gelten.
Laut dem Vereinsvorsitzenden Christian Hufgard will man mit der Aktion die Kindergärten unterstützen, ihre eigentliche Aufgabe wahrzunehmen. Für ihn ist es indiskutabel, dass sich die Betreuer mit Lizenzproblemen und Gema-Bögen auseinandersetzen müssen.
Musikpiraten vs. Verwertungsgesellschaften
Christian Kauß von der VG Musikedition sieht das anders: "Ich frage mich manchmal, ob Kindergärten auch vom örtlichen Handwerker verlangen, kostenlos zu arbeiten. Und ich bin überrascht, dass es jetzt so einen Aufschrei gibt. Alle Politiker und Parteien sind sich doch darin einig, dass Bildung nicht kostenfrei zu haben ist", sagte er der SZ.
Schon in der Vergangenheit schlossen die Verwertungsgesellschaften Verträge mit öffentlichen Institutionen wie Schulen oder Kirchen, über die Vervielfältigung von Kopien für den Unterricht oder die Gottesdienste.
Wenn den deutschen Kindergärten das Geld für die gesetzlichen GEMA-Abgaben fehlt, bleibt nur eine Alternative: Die Erzieher schreiben die Noten und Texte für die Eltern einzeln per Hand oder mit dem Computer ab, denn das ist skurriler Weise erlaubt.