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Eine Webseite, die Opfer des in Deutschland grassierenden Abmahnwahns berät, wurde nun selber abgemahnt.
Steinwiesen (joga) - Über 340.000 Besucher haben sich bereits auf Steffen Heintschs Webseite abmahnwahn-dreipage.de über die zweifelhaften Praktiken mancher Anwaltskanzleien informiert. Das Thema geht viele an: Abmahnungen nach angeblichen Urheberrechtsverletzungen sind ein lukratives Geschäft und deshalb an der Tagesordnung.
So verlangt in einem aktuellen Fall, von dem Rechtsanwalt Christian Solmecke auf seiner Webseite berichtet, eine Kanzlei von einem Filesharer 10.000 Euro Gebühren. Dagegen wirkt der von der Industrie bewirkte Strafbefehl beinahe bescheiden: rund 65 Tagessätze à 40 Euro soll er zahlen, und sein Computer soll eingezogen und verwertet werden.
Nun hat Steffen Heintsch seinerseits eine Abmahnung erhalten. Ein namentlich nicht genannter Rechtsanwalt fordert von ihm Gebühren in Höhe von 1.049,00 Euro.
Zur Begründung führt der Anwalt an, sowohl Heintsch als auch diverse Gäste in dem viel genutzten Forum der Abmahnwahn-Webseite würden Betroffenen Rechtsberatung erteilen, was in Deutschland juristischen Laien gesetzlich verboten ist. Der mahnende Anwalt gibt an, von der Konkurrenz durch die Webseite "unmittelbar betroffen" zu sein und gibt einen Streitwert von 25.000 Euro an.
So schließt sich der Kreis: wenn die Opfer des Abmahn-Missbrauches sich über ihre Rechte informieren oder gar wehren wollen, sollen sie sich doch gleich an die Abmahnanwälte wenden. Die kennen sich mit dem Thema schließlich bestens aus.
Heintsch macht dagegen auf seiner Webseite geltend, den vielen Opfern mit Rat und Tat unentgeldlich zur Seite zu stehen, sei keine verbotene Rechtsberatung, sondern ein Gebot der Nächstenliebe. Und wenn es seinen Gegnern gelinge, diesen freien Meinungsaustausch zu unterbinden, werde sicherlich ein anderer die Lücke füllen.

), jedoch rennst du auch wegen jeden Schnupfen zum Arzt??

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