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Ein US-Bundesgericht macht sich zum Gehilfen der Industrie und verdonnert eine Musikpiratin zu absurd hohem Schadensersatz.
Minneapolis (vog) - Das Wiederaufnahmeverfahren gegen die von der US-Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzung verklagte Jammie Thomas-Rasset endete mit einem harten Urteilsspruch: Nachdem die Geschworenen des Bundesgerichtes von Minneapolis Jammie Thomas-Rasset des Verstoßes gegen das Urheberrecht für schuldig befanden, wurde die Mutter von vier Kindern wegen der illegalen Verbreitung von 24 Musiktiteln über Filesharing-Netze zu Schadensersatz in Höhe von 1,9 Millionen Dollar verurteilt.
Die US-Labelvereinigung RIAA hatte der 31-Jährigen vorgeworfen, über den Filesharing-Service Kazaa 1.700 Musik-Dateien verbreitet zu haben. In 24 Fällen wurde sie schuldig gesprochen. Dabei war für das Gericht entscheidend, dass Thomas-Rasset die Tracks in ihrem Share-Ordner abgelegt hatte, der für andere Kazaa-Nutzer zugänglich ist.
In erster Instanz war Thomas-Rasset noch zu lediglich 220.000 Dollar Schadensersatz verurteilt worden, knapp 9.300 Euro pro Song. Nun wurde jeder einzelne Verstoß mit einer Strafe von 80.000 Dollar geahndet. Eine utopische Summe für die vierfache Mutter, bedenkt man, dass ein regulärer Kauf der Musikstücke gerade einmal 99 Cent gekostet hätte.
30.000 Fälle, ein Urteil
Die Höhe des Schadensersatzes überrascht auch deshalb, weil sich in über 30.000 ähnlichen Fällen Beklagte und Musikindustrie in Vergleichen auf deutlich niedrigere Summen geeinigt hatten. Wer nicht versuchte, sich vor Gericht zu wehren, kam meist mit etwa 3.500 Dollar Schadensersatz pro Song davon.
Der Fall der Jammie Thomas-Rasset ist der erste, in dem es tatsächlich zu einem Urteil gekommen ist. Offenbar wollte das Gericht mit seiner Entscheidung ein abschreckendes Exempel für alle Musikpiraten statuieren. Die Richter hätten allerdings theoretisch auch einen noch höheren Schadensersatz anordnen können - laut Gesetz sind bis zu 150.000 Dollar/Song möglich.
Thomas-Rassets Anwalt kündigte bereits Berufung an. Die Verteidigung stützte ihre Argumentation auf einen Lücke in der Indizienkette der Kläger. Den Nachweis, wer zur fraglichen Zeit den PC tatsächlich genutzt habe, könne die Musikindustrie nicht erbringen.


kriegt, darf sich also gern selbst auf die schulter klopfen und sich mit seinem hervorragende rechtsgefühl bauchpinseln. 
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