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Der BGH hat entschieden, dass neben Melodien auch Rhythmen und Klänge urheberrechtlich geschützt sind.
Karlsruhe (joga) - Der Bundesgerichtshof hat den Streitfall zwischen Kraftwerk und Moses Pelham ans Berufungsgericht zurück verwiesen. Zugleich erließ der erste Zivilsenat in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Grundsatz-Urteil Regeln für die Benutzung von Rhythmus-Sequenzen und kurzen Samples.
Demnach sind durch das Urheberrecht nicht mehr nur Melodien und Harmonien geschützt, sondern auch Beats und Sounds. Das Gericht sieht einen Tonträger als ganzheitliches Produkt, deshalb gebe es keinen Teil dieses Produktes, der nicht geschützt sei. Keine Rolle spiele dabei die Länge der verwendeten Sequenz.
Kopiert oder nachgespielt?
Im konkreten Fall hatte sich Moses Pelham für den Sabrina Setlur-Song "Nur Mir" bei Kraftwerk bedient und aus deren "Metal auf Metal" eine etwa zwei-sekündige Schlagzeugsequenz entnommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat aber versäumt zu klären, ob Pelham und Setlur damals in "freier Benutzung" ein "selbstständiges Werk" geschaffen haben, und muss deshalb nachsitzen.
Das kann amüsant werden. Ein Sample ist nämlich laut BGH in jedem Fall widerrechtlich, wenn der Nutzer "befähigt und befugt" ist, den kopierten Teil selber einzuspielen bzw. zu programmieren. Pelham müsste vorm Berufungsgericht also seine Unfähigkeit beweisen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-11&nr=45952&linked=pm&Blank=1
"Der BGH hat entschieden, dass neben Melodien auch Rhythmen und Klänge urheberrechtlich geschützt sind."
wo steht das?
eigentlich hat das bgh nur bestätigt, dass das copyright eines tonträgerherstellers auf seine veröffentlichungen auch für samples gilt.
urheberrecht und leistungsschutzrecht sind zwei verschiedene sachen, die man nicht durcheinanderbringen darf, auch wenn beide im UrhG gleich behandelt und bezeichnet werden.
) und fertig
)nö, tun se nicht.
wenn man nett fragt (wie zb coldplay bei "talk") stellen die sich nicht an.
als elektro-urgestein sind die aber eine der meistgesampleten und meistbeklauten bands auf dem planeten.
da hat man auch irgendwann die fresse voll, wenn jeder seine semi-inspirierte-hausmannskost damit aufpeppen möchte.
hab das ganze jetzt auch nicht so mitbekommen aber wenn es um einen 2 sekündigen drum ausschnitt geht weiß nicht wäre mir nicht so wichtig aber wenn bei denen öfters mal geklaut wird okay dann kann man das wohl schon nachvollziehen!
In der Tat kein schlechtes Urteil.
Kraftwerk haben schließlich die Idee zu den metallischen Perkussionsklängen von "Metall auf Metall" auch nicht selber gehabt, sondern wurden durch einen alten Mannesmann Industriefilm-Soundtrack von 1960 dazu inspiriert.
Sie waren aber fleißiger als Pelham und haben sich die Mühe gemacht diese Klänge selber nachzuspielen, wohingegen Pelham nur lässig bei den Düssedorfern abgesampled hat.
Das ist schon ein gewisser Unterschied. ;-)
Also Beats rechtlich zu schützen find ich sowieso etwas fragwürdig.
Gewisse schlagzeugpassagen kommen ja vermutlich in jedem zweiten punk, rock oder metal song vor.
Und dann auch noch ein 2 sekündiger part...
reichlich übertreiben finde ich, es gibt bestimmt hunderte andere künstler die ähnliche parts verwednet haben, sollen die jetzt auch alle den armen pelham verklagen?
Und was kommt als nächstes?
lässt sich Motörhead den 4/4-Tackt schützen`?


es erfreut mich doch sehr, dass herr pelham/3p auch mal einen auf den deckel bekommt. sind sie (bzw. die von ihnen beauftragte kanzlei/firma) doch selber schnell genug dabei, wenn es darum geht, urheberrechtsverletzungen abzumahnen.
karma.
ja, der urteilsspruch lautet:
Ach, übrigens... bereits 3 Jahre vor seiner Produktion für Setlur hat Pelham sich bei den Herren aus D-Dorf ohne zu fragen bedient, was diese wohl ganz offensichtlich bis heute noch nicht wissen... oder wieso haben sie nicht schon wegen der Verwendung von Samples aus ihrem Stück "Techno Pop" Anno 1986 in RHPs "Mamaplazda" von 1994 geklagt?
Schon irgendwie reichlich "komisch", das Ganze...
Hört sebst und staunt: http://uk.youtube.com/watch?v=SkgSExBbbG8
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