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Der BGH hat entschieden, dass neben Melodien auch Rhythmen und Klänge urheberrechtlich geschützt sind.
Karlsruhe (joga) - Der Bundesgerichtshof hat den Streitfall zwischen Kraftwerk und Moses Pelham ans Berufungsgericht zurück verwiesen. Zugleich erließ der erste Zivilsenat in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Grundsatz-Urteil Regeln für die Benutzung von Rhythmus-Sequenzen und kurzen Samples.
Demnach sind durch das Urheberrecht nicht mehr nur Melodien und Harmonien geschützt, sondern auch Beats und Sounds. Das Gericht sieht einen Tonträger als ganzheitliches Produkt, deshalb gebe es keinen Teil dieses Produktes, der nicht geschützt sei. Keine Rolle spiele dabei die Länge der verwendeten Sequenz.
Kopiert oder nachgespielt?
Im konkreten Fall hatte sich Moses Pelham für den Sabrina Setlur-Song "Nur Mir" bei Kraftwerk bedient und aus deren "Metal auf Metal" eine etwa zwei-sekündige Schlagzeugsequenz entnommen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat aber versäumt zu klären, ob Pelham und Setlur damals in "freier Benutzung" ein "selbstständiges Werk" geschaffen haben, und muss deshalb nachsitzen.
Das kann amüsant werden. Ein Sample ist nämlich laut BGH in jedem Fall widerrechtlich, wenn der Nutzer "befähigt und befugt" ist, den kopierten Teil selber einzuspielen bzw. zu programmieren. Pelham müsste vorm Berufungsgericht also seine Unfähigkeit beweisen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2008-11&nr=45952&linked=pm&Blank=1
) und fertig
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