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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fotos von Herbert Grönemeyers Freundin Sonja F. für die Presse tabu sind. Hier werden Erinnerungen an das Caroline-Urteil wach und die Frage stellt sich: geht es um den Schutz der Privatsphäre oder schon um Zensur?
Karlsruhe (sk) - Gestern fällte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil im Streitfall Sonja F. gegen die Zeitschrift Bunte. Demnach darf das Boulevard-Blatt Bilder der Freundin von Herbert Grönemeyer und ihm selbst nicht mehr abdrucken. Nachdem die Bunte im Frühjahr 2004 Fotos von dem damals noch jungen Paar gezeigt hatte, reichte die Lebensgefährtin Grönemeyers Klage ein. Das Landgericht Berlin sowie das Oberlandesgericht hatten die Klage bzw. die Berufung abgewiesen. Nun hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigt.
Die Fotos, um die es geht, zeigen Grönemeyer mit seiner Freundin in einem Café und beim Bummeln in Rom. In der Presseerklärung des BGH heißt es: "Auf dem Bild im Café blickt die Klägerin ihren Lebensgefährten an, während sie gerade ihre Kaffeetasse zum Mund hebt. In der Bildnebenschrift heißt es: 'Die Blicke der Liebe … Grönemeyer und seine Freundin S. zeigen sich öffentlich in einem römischen Café'. Auf dem anderen Foto bummeln die Klägerin und ihr Lebensgefährte in einer Fußgängerzone. Darunter heißt es: 'Herbert Grönemeyer - Männer brauchen viel Zärtlichkeit'."
Der BGH musste nun entscheiden, ob hier die Privatsphäre Grönemeyers und seiner Freundin verletzt wurde, oder ob die Veröffentlichung der Bilder durch die Pressefreiheit geschützt ist. Das gestrige Urteil zeigt, dass der BGH der Meinung war, die Privatsphäre des Sängers und seiner Freundin sei höher anzusetzen als das öffentliche Interesse.
In der Pressemitteilung des BGH heißt es zum Urteil: "Die beanstandeten Aufnahmen zeigen die Klägerin in einer erkennbar privaten Situation, die in keinem Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis steht." Damit lehnt sich der BGH an das sogenannte Caroline-Urteil an, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Jahr 2004 gefällt hatte.
Dieses Urteil besagt, dass Bilder von Prominenten oder deren Begleiter nur dann zulässig sind, wenn die Fotos ein "Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem öffentlichem Interesse" sind. Das Recht auf Achtung der Privatsphäre kann auch eine Person der Zeitgeschichte, also Prominente, für sich in Anspruch nehmen.
Ist nun die Pressefreiheit in Gefahr? Zumindest der Spiegel meint, dass "der Fall Grönemeyer" für die Presse "gravierend" sei. Schließlich habe der Sänger die Trauer um den Tod seiner Frau und seines Bruder öffentlich verarbeitet, unter anderem mit seinem Album "Mensch". Außerdem habe er in einem Interview mit dem Spiegel bekannt: "Ich war immer eine nichtöffentliche Person. Durch den Tod meiner Frau bin ich jetzt genau das Gegenteil."
Doch auch hierzu hat der BGH eine Begründung: "Dass ihr Lebensgefährte Teile seines Privatlebens im Rahmen seiner Song -Texte künstlerisch verarbeitet hat, kann nicht zur Folge haben, dass die Klägerin eine Berichterstattung über ihre Privatsphäre hinnehmen müsste." Dabei berief sich das Gericht auf seine Rechtsprechung auf ein speziell entwickeltes Konzept, das "zwischen der Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen" abwägt. Denn Klägerin war nicht Grönemeyer selbst, sondern Lebensgefährtin Sonja F.
Das sei Zensur und damit unzulässig, zitiert der Spiegel den Bunte-Anwalt Herbert Messer. "Die Entscheidung darüber, was von zeitgeschichtlichem Interesse ist, muss der Presse überlassen bleiben", so der Anwalt. Die Gegenanwältin Cornelie von Gierke machte hingegen geltend, dass sich ihre Mandantin auch in der Öffentlichkeit auf ihre Privatsphäre berufen könne. Bei den Fotos ginge es nur um Unterhaltung, mit der kein "kulturelles Bedürfnis erfüllt wird".
Der Burda-Konzern, dem die Bunte Entertainment Verlag GmbH angehört, will nun laut Spiegel die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die zur Zeit noch nicht vorliegt. Doch der Fall sei so wichtig, dass eine Verfassungsbeschwerde ernsthaft in Betracht gezogen würde. Vielleicht beschäftigt sich also das Bundesverfassungsgericht bald mit diesem Fall.
Muss dir aber auch beipflichten

Castet mich, bringt mich ins Fernsehen...

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