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Aus Protest gegen das Urheberrecht bringt Johannes Kreidler der GEMA 70.200 Anmeldeformulare für ein halbminütiges Stück vorbei. Doch die GEMA hat sich darauf vorbereitet.
Berlin (loc) - Der Komponist Johannes Kreidler, der letzten Monat ankündigte, 70.200 Formulare für ebensoviele benutzte Samples in einem von ihm komponierten Stück bei der GEMA einzureichen (wir berichteten), musste seine Formulare wieder mitnehmen. Die Übergabe war als Protestaktion gegen das bestehende Urheberrecht ausgelegt.
Bei der GEMA-Generaldirektion in Berlin, bei der er am 12. September mit einem Kleinlaster vorfuhr und die Einzelanmeldungen medienwirksam ins Gebäude trug, hatte die PR-Abteilung schon im Vorfeld ihre Hausaufgaben erledigt: Kreidler wurde entspannt lächelnd zu einer Diskussion mit Pressekonferenz empfangen.
Stellungnahme der GEMA
Bereits Tage vor der Aktion geriet eine Stellungnahme von der GEMA in Umlauf. Darin heißt es unter anderem, dass nur erkennbare Zitat-Schnipsel angemeldet werden müssen und "dies ist bei einzelnen Tönen [...] - so wie sie Herr Kreidler für sein Werk product placement überwiegend verwendet - wohl eher nicht der Fall."
Das Musikstück, das Kreidler komponiert hatte, besteht aus 70.200 Einzelsamples, die von dem Komponisten Neuer Musik am Computer zu 33 Sekunden Spielzeit fragmentiert wurden.
Formulare zurück in den Transporter
Eine Juristin hatte in Kreidlers Ankündigungs-Video zuvor erklärt, Samples jeglicher Länge müssten angemeldet werden - Kreidler ging es mit dem absurden Formularberg nicht um die Quälerei von GEMA-Sachbearbeitern, sondern um eine generelle Diskussion über die Zukunft des Urheberrechts.
Die Formulare packte Kreidler deswegen nach einem kurzen Gedankenaustausch zum Thema Kulturflatrate wieder in den Transporter.
Ob die Aktion gerade deswegen oder trotzdem als gelungen zu betrachten sei oder nicht, wird derzeit in den Blogs und Kommentarspalten der Zeitungen heiß diskutiert. Doch eines ist sicher: Der Name des Komponisten Johannes Kreidler ist auch ohne Musik um einiges bekannter geworden.
http://www.gema.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/?tx_ttnews[tt_news]=757&tx_ttnews[backPid]=73&cHash=fafbb594ad
Hätte er seine hausaufgaben gemacht, hätte er bemerkt das "nicht wiedererkennungs" Samples was anderes sind als solche die man erkennt.
Und zudem liegt es an den Verlagen das okay zu geben und nicht an der GEMA.
johnnyjules
PR Bullshit..nicht mehr und nicht weniger..
Ein anmeldepflichtiges, musikalisches Zitat muss eh mindestens 10 Sekunden lang und wiedererkennbar sein.
Und, wie mein Vorredner schon sagte, wird das ganze druch den Verlag freigegeben und nicht durch die GEMA..diese sorgt nur für die Verteilung der Gelder.
absoluter quatsch mit den 10 sekunden ^^
theoretisch muss man jede einzelne drum anmelden. aber wenn die gema sagt das das bei einem einzelnen ton (ich würde ne drum als ton interpretieren) nicht so ist..
wird das verklagen schonmal schwieriger 
Wenn der sich schon soviel Mühe macht, warum quetscht der dann alles auf eine halbe Minute? Hätte doch ein Siebentagestück daraus machen können. Herr Kreidler hat ganz offensichtlich seine Hausaufgaben nicht gemacht und daher würde ich ihn eher als Verlierer sehen. Und dafür musste dann ein halber Wald sterben =)
Herr Kreidler sollte mal seine Hausaufgaben in Musikrecht machen. Samples sind in erster Linie ein Problem kein Problem des Urheberrechts sondern des Leistungsschutzrechts. Da hätte er a.) die entsprechenden Verlage und Künstler direkt ansprechen und b.) das ganze bei der GVL anmelden müssen. So ist das nur billige PR eines bis dato kaum bekannten Musikers.
ich glaube keiner der kommentatoren hat sich bislang die mühe gemacht, ihr halbwissen aufzubessern. man kann sich mal auf gema.de den anmeldebogen anschauen, da steht klipp und klar, dass jeder noch so kleine teil angemeldet werden muss. dass die gema jetzt auf einmal das urheberrecht zu ihren gunsten auslegt ist natürlich verständlich. aber wie das weitergehen soll? die gema dürfte sich ruhig den tatsächlich von kreidler angesprochenen problemen stellen.
unter http://www.kreidler-net.de/, das stück heißt product placements.
Bei der Anmeldung von Samples gehts nicht um die Länge sondern um die "Schöpfungshöhe", also Gewissermaßen die "künstlerische Leistung" die dahintersteckt. Da spielt der Wiedererkennungswert eine große Rolle. Aber so auslegbar das auch sein mag, Samples die sich im Bereich von Bruchteilen von Sekunden bewegen spielen da ganz sicher keine Rolle.
Ich glaub schon. Jedenfalls ist ein Wort (oder Satz oder Satzteil) das du in ein Mikrophon brüllst und aufnimmst auch keine Schöpferische Leistung. Ich bezweifle daß es da bei James Brown anders ist. AUch wenn er vielleicht eine markantere und bekanntere Stimme hat.
Edit: Wobei das Recht tatsächlich strenger interpretiert wird wenn es sich um Gesang, Rap, oder im allgemeinen Menschliche Stimmen handelt, als wenns dabei um reine Instrumentalsamples geht. Aber wie schon gesagt, ich glaub nicht daß ein "I Got You" und sei es auch von James Brown, die geforderte Schöpfungshöhe aufweist.
Vielleicht sollte man mal "die Probe auf's Exempel" machen und ein kurzes Stück Musik aus lauter 2 Sek. langen Samples von alten Kraftwerk Songs zusammenschustern. ;-)
Mal sehen, ob sich die Herrschaften dann auch so aufregen, wie über Pelham's Sample-Künste!?
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